Die CDU-Fraktion führt aus, dass das Zeichen (Z) 720 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ‚grüner Pfeil’ an der Ampelanlage auf der Tiburtiusbrücke von den Kraftfahrern oft übersehen wird. Dies läge an der mangelnden Reflexion des Pfeils. Herr Lehmann-Tag verweist in der Beantwortung auf die gesetzliche Regelung. Das Z 720 StVO erlaubt Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz roten Lichtzeichens an einer Ampel, wenn sie zuvor an der Haltlinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. Es besteht jedoch für den Kraftfahrer keine Pflicht, in die Kreuzung einzufahren. Im Übrigen liegt die Zuständigkeit zur Bewertung dieses Sachverhaltes bei der VLB.