Auszug - Neue Parkregelung am Steglitzer Damm anwohnerfreundlicher gestalten
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Die PIRATEN-Fraktion begründet ihren Antrag. Die SPD-Fraktion berichtet über einen kürzlich durchgeführten Info-Stand im Steglitzer Damm und über entsetzte Anwohner. Die SPD-Fraktion befürwortet deshalb den Antrag. Das Amt begründet die straßenverkehrsbehördlich angeordnete Kurzzeit-Parkregelung wie folgt:
Aktuell unterliegen in Folge der am 20. März 2015 vom Fachbereich Tiefbau umgesetzten straßenverkehrsbehördlichen Anordnung 14 Pkw-Einstellplätze vor den Hausnummern 19-21 (zuzüglich der sieben bereits dort vorhandenen Kurzzeitparkplätze), 26 Einstellplätze vor den Hausnummern 23-29 sowie 21 Einstellplätze vor den Hausnummern 31-35 im Zeitraum „Mo-Fr 8-18h, Sa 8-14h“ einer Kurzzeit-Parkregelung mit einer Parkdauer von maximal einer Stunde.
Neben den 68 zeitlich befristeten Kurzzeitparkplätzen stehen auf der Parkplatzanlage Steglitzer Damm Nr. 13-53 weiterhin 153 uneingeschränkte Parkmöglichkeiten rund um die Uhr zur Verfügung. Somit wird auch den Interessen der dortigen Bewohnerinnen und Bewohner mit der aktuellen Regelung weiterhin angemessen begegnet. Am südlichen Fahrbahnrand des Steglitzer Dammes bestehen darüber hinaus weitere zahlreiche uneingeschränkt nutzbare Parkmöglichkeiten, teilweise in Anbetracht des Parkdrucks sogar senkrecht zur Fahrbahn.
Die im Antrag getroffene Aussage, die Einzelhandelsgeschäfte im Steglitzer Damm würden überwiegend erst ab 09:00 Uhr öffnen, kann nicht durch das Amt uneingeschränkt gefolgt werden. Neben den beiden Supermärkten „Reichelt“ und „Penny“, welche jedoch auch über grundstückseigene Parkplatzanlagen verfügen, öffnen im Steglitzer Damm folgende Einzelhandelsgeschäfte vor 09:00 Uhr:
Hausnummer 33 Coffee Store mit Außenbestuhlung Hausnummer 29 Apotheke Hausnummer 23 Wäscherei / Reinigung Hausnummer 21 Bäckerei / Café mit Außenbestuhlung Hausnummer 19 Stehcafé und Zeitungsladen Hausnummer 17 Bestattungsinstitut Hausnummer 13 Blumenladen
Darüber hinaus sind um 08:00 Uhr bereits der Zeitungskiosk am Steglitzer Damm Ecke Bismarckstraße sowie auf der Südseite im benannten Teilabschnitt ein Getränkemarkt, ein weiterer Zeitungsladen und eine Bäckerei geöffnet. Die Geldautomaten der anliegenden Banken im Steglitzer Damm Ecke Presselstraße sowie im Steglitzer Damm Nr. 33 sind rund um die Uhr nutzbar und rufen ebenfalls ein kurzzeitiges Parkbedürfnis hervor.
Bereits zum jetzigen Zeitpunkt kann festgestellt werden, dass es für Geschäftskunden inzwischen vermehrt freie Parkmöglichkeiten gibt und dass das in früherer Zeit praktizierte, der Verkehrssicherheit abträgliche und oft beanstandete ‚Zweite-Reihe-Parken’ in den ohnehin schmalen Fahrgassen der Parkplatzanlagen, bei gleichzeitigem Blockieren beparkter Parkstände, erheblich zurückgegangen ist. Bereits deshalb trägt die getroffene Maßnahme zu einer nicht unerheblichen Steigerung der Verkehrssicherheit und –ordnung nachhaltig bei.
Nach Ablauf einer Jahresfrist werden die getroffenen Maßnahmen in Bezug auf die räumliche und zeitliche Ausdehnung als auch in Bezug auf die angeordnete maximale Parkdauer durch den Bezirk evaluiert. Dies wurde bereits mit der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung festgelegt. Vorher sollen mit der jetzt bestehenden Regelung ausreichende Erfahrungswerte gesammelt werden. Eine kurzfristige Veränderung der erst seit sehr kurzer Zeit bestehenden Regelung ist deshalb nicht vorgesehen.
Die Fraktion der GRÜNEN stützt die Auffassung des Amtes. Insbesondere wird befürchtet, dass wenn die Kurzzeit-Parkregelung erst um 9 oder gar um 10 Uhr beginnen würde, dies wiederum zur Folge hätte, dass Kraftfahrer mit kurzzeitigem Parkbedarf zum Zwecke des Brötchenholens oder Zeitungskaufs etc. wiederum verkehrswidrig im ‚zweiten Fahrstreifen’ parken würden. Die Fraktion der GRÜNEN nimmt die in den Antrag dargelegte ‚manpower’ des Amtes zweifelnd zur Kenntnis und hinterfragt wie die getroffene Maßnahme evaluiert werden soll. Herr Lehmann-Tag von der Straßenverkehrsbehörde führt aus, dass eine Evaluierung selbstverständlich nur im Rahmen verfügbarer Ressourcen erfolgen kann. Insbesondere sollen Anregungen der Straßenanlieger zur getroffenen Maßnahme in eine künftige Bewertung der Notwendigkeit mit einfließen.
Der Antrag wird vertagt. |
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