Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt  

 
 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 23.04.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Amt für Umwelt- und Naturschutz

Amt für Umwelt- und Naturschutz

UmNat L Herr Dr. Ruck berichtet über Aktivitäten im Gebiet der „Weidelandschaft Lichterfelde Süd“. Viele Unterlagen hierzu können auf der Seite www.lisued.de nachgelesen werden.

 

In der BVV am 18.3.15 wurden einige Themen angesprochen, die nicht Gegenstand der großen Anfrage waren. Zu drei davon wird berichtet:
 

a) Herr Kopp hatte bereits berichtet, dass die Entscheidung zur Einstellung von Frau L. bereist am 5.12.14 getroffen worden war und die Finanzierung nicht aus den budgetierten Mitteln des Bezirks erfolgt. Ergänzend zeigt sich bei genauem Hinschauen, dass das Haushaltsrundschreiben nur für Ausgaben ab dem 1.1.2015 galt – hier also auch von daher nicht relevant war.

b) Herr Semler (SPD), hatte auf § 43 a Abs 4 Berliner Naturschutzgesetz zur Begründung der von ihm angenommenen Kostentragungspflicht des Investors für die Pflege verwiesen. Dieses Gesetz ist am 9.6.13 außer Kraft getreten und durch das neue Berliner Naturschutzgesetz ersetzt worden. Darin ist nun in § 50 Abs 4 geregelt, dass „…der Eigentümer und der sonstige Nutzungsberechtigte Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, deren Art und Umfang in einer Schutzgebietsverordnung oder einem Landschaftsplan festgesetzt sind, im Rahmen des Zumutbaren selbst durchzuführen hat.“ beides ist hier – wie auch nach alter Rechtlage – nicht der Fall. Die Kosten für Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe beim Bauvorhaben muss selbstverständlich der Investor tragen.

c) Die Vorstellung, dass Frau L. die seit 20 Jahren geleistet Landschaftspflege des Gebietes ehrenamtlich fortführen müsste, ist abwegig. Vielmehr hat sich insbesondere durch das bevorstehende Bauvorhaben die Lage vor Ort deutlich verändert. Jetzt geht es um die staatliche Aufgabe, auf den verbleibenden Flächen der sog. „Grünen Mitte eine möglichst hohe naturschutzfachliche Qualität zu erhalten und weiter zu entwickeln.

 

Im Jahr 2014 wurde das Vorkommen verschiedener Tiergruppen im Auftrag der Groth-Gruppe untersucht. Die Ergebnisse wurden im 4. Workshop Grüne Mitte am 24.11.2014 bereits vorgestellt. Das umfangreiche faunistische Gutachten des Büros Meermeier liegt dem Amt nun vor. Es beschreibt in drei Teilen zunächst die Ergebnisse der Erfassung, die Möglichkeiten zum Umgang mit den besonders geschützten Arten und macht schließlich Vorschläge zur Eingriffsbewältigung. Es soll vom Auftraggeber in den nächsten Wochen im Internet veröffentlicht werden und steht den Bezirksverordneten schon jetzt zur Verfügung.

Die darin gesammelten Daten und Vorschläge werden bei den anstehenden Entscheidungsprozessen – z.B bei der Eingriffsbewertung – mit einbezogen.

 

Es beginnt nun ein Bürgerbegehren zu Lichterfelde Süd. Das Umwelt- und Naturschutzamt hat die Bürgerinitiative gemeinsam mit dem Stadtentwicklungsamt und Rechtsamt dabei beraten.
 

Es wird in diesem Zusammenhang darüber diskutiert, dass der Senat das Bauvorhaben möglicherweise an sich zieht. Hierfür gibt es zwei Stufen nach § 7 und § 9 AGBauGB. Selbst wenn die Senatsverwaltung nach § 7 das Verfahren an sich zieht, so bleibt trotzdem das bezirkliche Umwelt- und Naturschutzamt für die Stellungnahmen zu naturschutzrechtlichen Eingriffen zuständig.

 

UmNat LHerr Dr. Ruck teilt die Entscheidungskaskade „Prüfschritte der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ aus. Das Fließdiagramm stellt die bevorstehenden Prüfschritte anschaulich dar (Anlage 2).

 

Die ersten Sofortmaßnahmen zum Artenschutz wurden jetzt durchgeführt, es wurden drei Probeteiche angelegt, um der Wechselkröte die Fortpflanzung zu erleichtern.
 

- BV Herr Lüders fragt nach, ob die Haushaltssperre wirklich erst zum 01.01.2015 in Kraft getreten ist. JGUT Dez Frau Markl-Vieto bestätigt dies.

 

Straßen- und Grünflächenamt

FB Tiefbau:

- Der FB Tiefbau hat von der SenStadtUm die Mittelzusage für zwei FGÜ-Maßnahmen erhalten:

  •                                                                                            Schützenstraße/Mittelstraße (67.000 €)
  •                                                                                            Drakestraße / Holbeinstraße (32.000 €)

- Die erste Baumaßnahme im Schlaglochprogramm (Schäferstraße) steht vor der Erteilung der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung durch die VLB. Die vorhergehende Anhörung ist beim FB Tiefbau eingegangen.

- Nach Beendigung der Brückenbauarbeiten sind die Fußwege unter der Emil-Schulz-Brücke auf beiden Seiten des Teltowkanals wieder freigegeben worden.

- Die lange ersehnten Umbaumaßnahmen der BVG am Vorplatz Onkel Toms Hütte gehen zügig dem Ende zu. Nur auf die beiden Beleuchtungsmaste muss noch bis zur 19. KW gewartet werden. Zur geplanten Einweihung des Platzes am 11.06.2015 sollen aber auch die Lampen stehen.

- Das Grundstück des FB Grünflächen am Hohentwielsteig wurde in dieser Woche dem LAGeSo übergeben, damit dort Flüchtlingscontainer (, die ursprünglich am Osteweg aufgestellt werden sollten,) errichtet werden können. Die bauvorbereitenden Arbeiten beginnen in diesen Tagen. Am 6. Mai findet um 19.00 Uhr im Bürgersaal eine große Informationsveranstaltung für alle Anwohner statt

FB Grünflächen:

- Grün FL Frau Osteresch berichtet darüber, welche Schäden am Baumbestand durch den Sturm Niklas in der 14. Kalenderwoche festgestellt wurden:

        320 Fällungen auf Straßenland,  in Grünanlagen und auf den Friedhöfen (beinhaltet umgestürzte Bäume und Kronen- und Astbrüche, die zur Fällung führten

        ca. 200 Kronen- und Astbrüche (brauchten nicht gefällt zu werden)

BV Herr Henning erkundigt sich nach den Baumfällungen in der Berlepschstraße. Grün FL Frau Osteresch antwortet, dass hier Bäume wegen Fäulnis gefällt werden mussten. Die freien Standorte werden für Ersatzpflanzungen auf die Warteliste genommen. Ebenso wurde ein Baum in der Ihnestr in der Höhe der Nr. 62 aus Fäulnisgründen gefällt. Dieser Standort ist für eine Nachpflanzung ungeeignet. Er erkundigt sich nach drei Baumfällungen in der Bergstraße/Filandastraße.


Abstimmungsergebnis:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 2 - Prüfschritte der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (225 KB)    
 
 

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