Auszug - Sondermittelantrag 1/2015 Kirchbauverein St. Annen - St. Annenchor  

 
 
45. öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Haushaltsausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 12.02.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Die CDU-Fraktion führt aus, dass sie den Sondermittelantrag befürwortet

Die CDU-Fraktion führt aus, dass sie den Sondermittelantrag befürwortet. Da der Bezirk derzeit einer Haushaltssperre unterliegt, können jedoch bis zu deren Aufhebung keine Mittel ausgezahlt werden. Ursache für die Haushaltssperre ist die um 8 Mio. € geringere Zuweisung an den Bezirk durch die Senatsfinanzverwaltung. Die SPD-Fraktion befürwortet den Antrag ebenfalls, teilt jedoch nicht die Auffassung der CDU-Fraktion, dass der Senat für die Finanzsituation des Bezirks verantwortlich sei.

 

Auf Nachfrage der SPD-Fraktion führt BzBm Kopp aus, dass Zuwendungen nur für nicht begonnene Projekte bewilligt werden können. Von daher können seitens der Antragsteller nicht Mittel verausgabt werden, in der Hoffnung die bewilligten Sondermittel später nachträglich zu erhalten. Sollte die Haushaltssperre das ganze Jahr andauern, dürften die Sondermittel auch unter Beachtung der Jährlichkeit nicht nachträglich gezahlt werden. Auf Nachfrage der Piraten-Fraktion stellt BzBm Kopp klar, dass die Sondermittel der Bezirksverordnetenversammlung der Haushaltssperre unterliegen. Sollte diese das ganze Jahr über aufrechterhalten bleiben, könnten in diesem Jahr keine Sondermittel gewährt werden. BV-Vorsteher Rögner-Francke weist darauf hin, dass vor Erstellung des Zuwendungsbescheids durch die zuständige Fachabteilung für die Antragsteller die Gefahr der Unterfinanzierung der Projekte besteht und erbrachte Leistungen Dritter ggf. nicht bezahlt werden können.

 

Der Ausschuss kommt überein, die Sondermittelanträge zu beschließen, damit im Fall einer kurzfristigen Aufhebung der Haushaltssperre die Projekte gefördert werden könnten.

 

Es wird mit 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen, dem Antragsteller Sondermittel der BVV bis zur Höhe von 1.500 € zu bewilligen.

 

Die Dringlichkeit des Antrags wird mit 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.

 
 

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