Auszug - Kanten zwischen Fuß- und Radwegen entfernen  

 
 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung
TOP: Ö 3.3
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Tiefbau und Landschaftsplanung Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 11.12.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
1030/IV (neu) Kanten zwischen Fuß- und Radwegen entfernen
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:787
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE- und CDU-Fraktion
Verfasser:1. Köhne, Steinhoff
2. Hippe
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

BD Herr Dr

BD Herr Dr. Förster ist auch der Meinung, dass diese Kanten gefährlich seien, ihm aber nicht klar sei, worauf genau der Antrag ziele. Wenn das Amt einen Plan aufstelle, der diese Kanten enthalte, sei ja nicht klar, ob und wann diese Kanten entfernt werden würden. Hier klaffe eine Lücke. BV Herr Steinhoff erklärt die Intention des Antrags dahingehend, dass es zum Ersten darum geht, sich einen Überblick über die Kanten zu verschaffen, deren Vorhandensein die Straßenbegeher im Rahmen ihrer turnusmäßigen Begehungen aufschreiben sollen und zum Zweiten, diese Gefahrenstellen dann zu beseitigen. Er schlägt vor, die Angabe „zeitnah“ zu streichen. BV Herr Semler widerspricht – sollten Kanten Gefahrenstellen darstellen, müssten sie sofort entfernt werden. BV Herr Lüders schließt sich an; auch für ihn macht der Antrag ohne die Angabe „zeitnah“ keinen Sinn. JGUT Dez Frau Markl-Vieto wirft ein, dass es schlicht zuviel Zeit koste, einen Extraplan mit den Kanten zu erstellen, Gefahrenstellen würde das Amt sowieso beseitigen. Dem Amt seien auch schon viele dieser Stellen bekannt. BV Herr Köhne betont, dass man mit so einem Plan sichergehen würde, dass diese Gefahrenstellen komplett erfasst werden würden. Anschließend müssten sie nach Gefährlichkeit priorisiert entfernt werden. SGL Herr Müller-Ettler teilt mit, dass die Straßenbegeher das gesamte Straßenland – Gehweg, Radweg und Straße – erfassen. Die Kanten zwischen Rad- und Fußweg seien seinerzeit extra zum Trennen der Bereiche Rad- und Fußweg errichtet worden und stellten grundsätzlich erst einmal keine Gefahrenstelle dar. Die Begeher notieren Schlaglöcher; sollten sie auch die Kanten notieren, müssten sie dafür einen Extra Auftrag bekommen. Diese Kanten flächendeckend in ganz Berlin zu beseitigen, sei finanziell nicht möglich. BV Herr Lücke stellt fest, dass es zum einen Gefahrenstellen gibt, die vom Amt beseitigt werden, zum anderen aber Stellen, die gefährlich werden könnten, aber erst einmal keine Gefahrenstelle darstellen. Durch die Arbeit der Begeher könnte man diese Stellen registrieren. BV Herr Köhne ergänzt, dass es früher nicht klar gewesen sei, dass diese Kanten potentielle Gefahrenstellen darstellen; aber jetzt wisse man das doch und sollte dieses Wissen auch anwenden. JGUT Dez Frau Markl-Vieto fügt hinzu, dass Schlaglöcher eine wesentlich größere Gefahr darstellten als diese Kanten. Sicher könnten die Straßenbegeher die Kanten erfassen. Allerdings sei es dann ein Problem, wenn diese Kanten als Gefahrenstellen eingestuft werden würden, sei das Amt verpflichtet, diese sofort zu beseitigen. Das Erfassen könnte somit die Bringschuld der Beseitigung mit sich führen. Die Kanten seien ja gedacht, um Fußgänger vor zu schnell fahrenden Radfahrern zu schützen. Selbstverständlich würden heutzutage bei Neubau oder Reparatur keine Kanten mehr gebaut. BV Herr Steinhoff führt aus, dass die Ausgangspunkte für diesen Antrag die Situation auf der Emil-Schulz-Brücke gewesen seien, wo Radfahrer während der Baustelle auf eine solche Kante geleitet wurden, und ein Radweg im Hindenburgdamm. Hier seien die Kanten auf Grund von Stammaustrieben, die den Fahrradfahrer dazu zwingen, den Radweg über eine solche Kante verlassen zu müssen, zu Gefahrenstellen geworden. BV Frau Miels schlägt vor, den Antrag noch einmal zu vertagen, um über eine neue Formulierung des Antragstextes nachzudenken.

Der Antrag wird vertagt

 
 

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