Auszug - Zufahrt Hindenburgdamm 83 a, b als Feuerwehrzufahrt deklarieren  

 
 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung
TOP: Ö 3.10
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Ordnung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 25.11.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum C 22/23
Ort: Rathaus Zehlendorf
1109/IV Zufahrt Hindenburgdamm 83 a, b als Feuerwehrzufahrt deklarieren
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:742
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Hippe, Lücke 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

BzStR Karnetzki führt aus, dass es sich bei der amtlichen Ausweisung von Feuerwehrzufahrten nicht um straßenverkehrsbehördliche Anordnungen handelt

BzStR Karnetzki führt aus, dass es sich bei der amtlichen Ausweisung von Feuerwehrzufahrten nicht um straßenverkehrsbehördliche Anordnungen handelt. Die Zuständigkeit liegt somit auch nicht bei der unteren Straßenverkehrsbehörde des Ordnungsamtes sondern bei der Bau- und Wohnungsaufsicht. Die SPD-Fraktion erwartet bei der Ausweisung einer Feuerwehrzufahrt den pädagogischen Effekt, dass die Zufahrt dann besser vom ruhenden Verkehr freigehalten werden wird.

Bei der anschließenden Abstimmung wird der Antrag mit 15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen angenommen.

 
 

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