Auszug - Zufahrt Hindenburgdamm 83 a, b als Feuerwehrzufahrt deklarieren
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BzStR Karnetzki führt aus, dass es sich bei der amtlichen Ausweisung von Feuerwehrzufahrten nicht um straßenverkehrsbehördliche Anordnungen handelt. Die Zuständigkeit liegt somit auch nicht bei der unteren Straßenverkehrsbehörde des Ordnungsamtes sondern bei der Bau- und Wohnungsaufsicht. Die SPD-Fraktion erwartet bei der Ausweisung einer Feuerwehrzufahrt den pädagogischen Effekt, dass die Zufahrt dann besser vom ruhenden Verkehr freigehalten werden wird. Bei der anschließenden Abstimmung wird der Antrag mit 15 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen angenommen. |
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