Auszug - Verlegung der Bushaltestelle Laehrstraße
BzStR Karnetzki führt zum Antrag wie folgt aus: Die Zuständigkeit liegt bei der VLB. Die Verhinderung des Überholens an der Haltestelle befindlicher Busse durch den nachfolgenden Verkehr war das Zeil der im Zuge des Baus des Fußgängerüberweges erfolgten Verlängerung der Mittelinsel um ca. 17 m und wurde von der VLB angeordnet. Zu Fuß Gehende, die vor dem Bus den Fußgängerüberweg passieren und Fahrzeug Führende der den Bus überholenden Fahrzeuge werden durch den haltenden Bus jeweils verdeckt und würden sich erst unmittelbar vor dem Zusammenstoß gegenseitig sehen. Der Antrag wird vertagt. |
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