Auszug - Einwohnerfragestunde
Entsprechend § 48 der Geschäftsordnung stellen die folgenden Bürger und Bürgerinnen Fragen an das Bezirksamt, die von dessen jeweils zuständigen Mitgliedern beantwortet werden. Fragen von Frau K. zur Außensanierung der Fichtenberg-Oberschule werden von BzStR Karnetzki beantwortet. Fragen von Herrn B. zur Personal- und Finanzplanung bei der Sanierung der Fichtenberg-Oberschule werden von BzStR Karnetzki beantwortet. Fragen von Herrn E. zur Renovierung des Spielplatzes in der Curtiusstraße werden von BzStR’in Markl-Vieto beantwortet. Fragen von Frau B. zur Finanzierung des Landschaftsparks Kleinglienicke werden von BzStR’in Markl-Vieto beantwortet Aufgrund der Bestimmung von § 48 Absatz 2 der Geschäftsordnung („Die Einwohnerfragestunde soll 30 Minuten nicht überschreiten.“) können die von drei weiteren Bürgern eingereichten Fragen wegen Zeitablaufs nicht mehr gestellt und beantwortet werden. Sie werden vom Bezirksamt schriftlich beantwortet. Nach der Beantwortung der Fragen durch das Bezirksamt erklärt BVVorsteher Rögner-Francke die Einwohnerfragestunde für beendet. Abstimmungsergebnis:
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