Auszug - Unterkünfte für Flüchtlinge suchen
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BV Kromm begründet den Antrag damit, dass der Bezirk seine Liegenschaften ja besser kennt als der Liegenschaftsfonds und deshalb der Bezirk selbst in Zusammenarbeit mit dem Liegenschaftsfonds (Lifo) geeignete Unterkünfte akquirieren sollte.
Fr. Wojahn sieht einen Teil des Antrages dadurch als erledigt an, dass die Grundstücke die benannt wurden, sich bereits im Liegenschaftsfonds befinden.
BzBm hält den Antrag für ungeeignet. Es ist geradezu abwegig, was in der Begründung steht. Die Rückübertragung eigener Immobilien aus dem Lifo ist abwegig. Die Container-Dörfer sind Grundstücke (bis auf den Ostpreußendamm 108) die im Lifo sind und im Moment ungenutzt sind und wo der Senat den Lifo aufgefordert hat, entsprechende Grundstücke zu melden, die aus der Sicht des Lifo geeignet sind, diese Container-Dörfer aufzunehmen. Die Grundstücke bleiben beim Lifo und werden nicht in das Eigentum des Lageso übertragen werden. Bauherr ist das LaGeSo mit Unterstützung der Senatsverwaltung. Eine Rückübertragung an den Bezirk wäre zudem mit einer Grunderwerbssteuer verbunden. Das Bezirksamt betreibt keine Flüchtlingsunterkünfte. Und das Bezirksamt ist auch nicht gemeinsam mit dem Betreiber zuständig dieses zu betreiben. Wir haben Verantwortung, wir sind zuständig für die Beschulung, das Gesundheitsamt, Impfungen, Unterbringung in Kitas.
Nach kontroverser Diskussion beantragt die SPD-Fraktion die Vertagung. |
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