Auszug - Unterquerung der Brücke Königsberger Straße für Radfahrer und Radfahrerinnen und Fußgänger und Fußgängerinnen
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BV Herr Lüders weist darauf hin, dass seines Erachtens die Bauarbeiten mittlerweile abgeschlossen seien und der Antrag deshalb nicht mehr nötig sei. SG L Herr Müller-Ettler führt aus, dass sich der Weg unter der Brücke nicht im Vermögen des Bezirksamtes, sondern im Eigentum der Bundeswasserstraßenverwaltung befindet. Verkehrssicherungspflichtig ist daher der Bund. Bereits seit ca. 2007 versucht der Fachbereich Tiefbau zusammen mit der hier zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, eine öffentliche Durchwegung für Radfahrerinnen und Radfahrer anzulegen. Zu dieser Maßnahme wurde schon im Jahr 2010 ein entsprechender Nutzungsvertrag zwischen dem Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin geschlossen. Planungskosten in Höhe von 30.000 € wurden dazu bereits im Jahr 2008 zugesagt. Allerdings ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) seit diesem Zeitpunkt aus hier unbekannten Gründen nicht gewillt, einen ebenfalls notwendigen Errichtungsvertrag mit Berlin abzuschließen, in dem bau- und verfahrenstechnische Regelungen getroffen werden. Auf wiederholte Erinnerungen und Bitten der Senatsverwaltung hat das Bundesministerium nicht mehr reagiert. SG L Herr Müller-Ettler hat sich am 19.09.2014 diesbezüglich erneut an das BMVI gewandt. BV Herr Semler fragt, wer denn die Kosten für die Ertüchtigung des Weges übernehmen würde. Wenn nicht der Bund diese Kosten trage, sei das Projekt ja ohnehin vom Bezirk nicht finanzierbar. Der Antrag wird wie folgt geändert und in seiner geänderten Form mit 15 Ja-Stimmen einstimmig angenommen: „Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der zuständigen Stelle dafür einzusetzen, dass möglichst schnell die schon vorhandene Unterquerung unter der Königsberger Straße wieder hergestellt wird, um die gefährliche Überquerung der Königsberger Straße vermeiden zu können.“ |
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