Auszug - Weniger Wahlplakate in Steglitz-Zehlendorf
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BzStR Karnetzki führt aus, dass für kleine Wahlplakate das Straßen- und Grünflächenamt zuständig sei. Eine Stellungnahme des Rechtsamtes erkläre den Antrag zudem für rechtlich bedenklich. Außerdem sei keine Kontrolle möglich. Die SPD-Fraktion erklärt, weniger Plakate wären schön. Dies zu regeln sei jedoch eine Sache der Parteien untereinander. Der Antrag könne nicht funktionieren, da das Parteienstatut dagegen spräche. Die Piraten-Fraktion erklärt, dass der Antrag zu unspezifisch sei und daher nicht umgesetzt werden könne. Zudem würde die in dem Antrag formulierte Absicht Parteien unzulässig einschränken und gerade kleine Parteien in ihrer Außenwahrnehmung unzulässig beeinträchtigen. Die Grünen-Fraktion erklärt, dass Gutachten des Rechtsamtes werde nicht tangiert. Vielmehr sollten die Parteien untereinander eine Vereinbarung treffen. Die Nebenbestimmungen sollten derart geändert werden, dass Straßenbäume geschützt werden. Die CDU-Fraktion erklärt, Verhandlungen mit allen Parteien seien praktisch nicht möglich. Dennoch sollte das Plakatieren an Bäumen eingeschränkt werden. Sie beantragt, dass sich der Ausschuss für unzuständig erklärt. Die Unzuständigkeit des Ausschusses wird einstimmig beschlossen. |
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