Auszug - Gute Luft in Schulen  

 
 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Immobilienverwaltung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Immobilienverwaltung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 26.06.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Auf dem Grat 2, 14195 Berlin
Ort: Dienstgebäude Auf dem Grat, Zimmer 34
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Die Vorsitzende stellt die Herren Thomas Lahrz von der Landeslabor Berlin-Brandenburg sowie Detlef Kadler vom Landesamt für Gesundheit und Soziales vor

Die Vorsitzende stellt die Herren Thomas Lahrz von der Landeslabor Berlin-Brandenburg sowie Detlef Kadler vom Landesamt für Gesundheit und Soziales vor. Herr Lahrz hält einen Vortrag über das Thema Raumlufthygiene in Schulen, der als Anlage 1 dem Protokoll beigefügt ist.

In der anknüpfenden Diskussion erklärt Herr Lahrz auf eine Frage der SPD-Fraktion antwortend hinsichtlich der Tatsache, dass erst jetzt entsprechende Richtwerte erst jetzt als Vorgaben einzuhalten wären, dass die Schadwirkung von „schlechter“ Luft besser als früher bekannt geworden und empirisch belegt sei. Die grundsätzliche Erkenntnis sei jedoch nicht neu, sondern sei eher bestätigt worden.

Auf eine Frage der CDU-Fraktion hinsichtlich der Berücksichtigung dieser Erkenntnisse bei Bauvorhaben erklärt BzStR Karnetzki, dass für das manuelle Lüften die Schule zuständig sei und für die Berücksichtigung bei der Bauplanung der Bedarfsträger, das Schulamt, zuständig sei. Sollte der Bedarfsträger bei der Aufstellung des Bedarfsprogramms nach ABau automatische Lüftungsanlagen vorsehen wollen, würden diese bei entsprechender Finanzierung vom Fachbereich Hochbauservice – sofern bauphysikalisch möglich - auch umgesetzt werden.

Auf die Frage der Seniorenvertretung, ob entsprechende Erkenntnisse überhaupt auf Kinder anzuwenden seien, da die Arbeitsstättenverordnung Klassenräume als Arbeitsstätte für Lehrer betrachten würde, und auf die Frage, ob in Berlin bereits alle Schulen untersucht worden seien, erläutert Herr Kadler, dass entsprechende Erkenntnisse aufgrund der Physiognomie von Kindern um so mehr für diese gelten würden. Es sei allerdings nicht möglich, alle Schulen flächendeckend zu untersuchen.

Auf die Frage der CDU-Fraktion, ob die Tatsache, das 1/8 der Grundfläche von Räumen nach der geltende BauO Berlin bei Neubauten belichtet und belüftet ausgeführt sein müssten, eingeflossen sei, erläutert Herr Lahrz, dass es bei Altbauten und Baumaßnahmen im Bestand schwierig sei, dies umzusetzen. Es gebe hier jedoch gute aber auch schlechte Beispiele.

Auf eine Frage der SPD-Fraktion zum Umgang mit Feinstaub erklärt Herr Lahrz, dass dies flächendeckend ein Problem darstelle, da in der Regel die Reinigungsleistung in Schulen nicht ausreiche, um eine Feinstaubbelastung dauerhaft zu reduzieren. Eine ausreichende Lüftung könne hier Abhilfe schaffen.


Abstimmungsergebnis:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage - Innenraumluftqualität in Schulen (752 KB)    
 
 

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