Auszug - Sanierungsfähigkeit der Bauten hinter dem Rathaus
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Der Antrag wird wie folgt geändert: „Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob eine (kostengünstige) Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, d. h. eine Bestandsaufnahme und Variantenuntersuchung, eine Einschätzung der Kosten einer Gesamtsanierung der Bauteile B, C, D und E durch das Amt ermöglicht im Vergleich zu Neubauten/Ersatzbauten.“ BzStR Karnetzki erläutert, dass die Kosten einer Untersuchung in der gewünschten Art in Höhe von ca. 75 T€ extern vergeben werden müssten und derzeit nicht im Haushalt enthalten seien. Darüber hinaus verweist er auf die bereits erfolgte Berichterstattung gegenüber dem Ausschuss zum Thema „VOF-Verfahren Brandschutz Bauteil E“. Die dort geplanten Maßnahmen seien unabdingbar. Da der Antrag haushaltswirksam sei, sollte dieser auch im Haushaltsausschuss mitberaten werden. Der Antrag in der geänderten Fassung wird einvernehmlich vertagt. |
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