Auszug - Auswahl der drei Kandidaten für die Schiedsämter in den Schiedsamtsbezirken 3, 4 und 7  

 
 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Bürgerdienste
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bildung, Kultur und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 12.03.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Herr Heinz Winkler, der Vorsitzende der Landesvereinigung Berlin des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e

Herr Heinz Winkler, der Vorsitzende der Landesvereinigung Berlin des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (Infos im Internet: (www.bds-berlin.com/98.html und www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/buergerdienste/schiedsamt.html) und Ansprechpartner für das Schiedsamt im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, ist anwesend und erläutert den Ausschussmitgliedern die Aufgaben und rechtlichen Grundlagen der Schiedsleute. Herr Winkler verteilt Informationsflyer über den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen an die Ausschussmitglieder.

Das Schiedsamt, als vorgerichtliche Streitregelung, existiert seit 187 Jahren und ist in den entsprechenden Landesgesetzen der 12 Bundesländer fest geschrieben. Schiedsleute werden im Zivilrecht, im Strafrecht aber auch im Mietrecht tätig. Sobald die Staatsanwaltschaft bei einem Delikt kein öffentliches Interesse erkennt und es daher nicht weiterverfolgt, muss ein Schiedsmann oder eine Schiedsfrau angerufen werden, bevor die Möglichkeit für einen Geschädigten besteht, evtl. Schadensersatzansprüche gerichtlich geltend zu machen. Ein Schiedsverfahren kostet pro Verfahren 30 – 50 Euro.

Die Anzahl der Schiedsverfahren für jede Schiedsperson beträgt pro Jahr ca. 7 – 8 Verfahren. Oft geben Schiedsleute auch telefonische Auskünfte, die jedoch statistisch schwer zu erfassen sind.

Ein Schiedsverfahren dauert durchschnittlich mit Vor- und Nachbereitung fünf Stunden.

Schiedsleute vermitteln zwischen den einzelnen Parteien, die meist Privatleute sind. Staatliche Institutionen sind vom Schiedsverfahren ausgeschlossen. Der schriftlichen und vollstreckbaren Einigung müssen die betroffenen Parteien zustimmen. Dies gelingt in mehr als der Hälfte der Schiedsverfahren. Schiedsleute sind auch dazu berechtigt, eine Partei mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 75 Euro zu belegen, wenn diese zu einem anberaumten Termin nicht erscheint.

Die Aufsicht über die Schiedsleute führt der Präsident des Amtsgerichtes, der auch die Schiedsleute vereidigt bzw. entlässt. Bei schwierigen rechtlichen Vorgängen stehen den Schiedsleuten dort juristische Ansprechpartner zur Verfügung.

Schiedsleute sollten grundsätzlich zwischen 30 und 70 Jahre alt sein und werden für eine 5-jährige Wahlperiode von der BVV gewählt. Sie können unbegrenzt wieder gewählt werden, sofern das 70. Lebensjahr noch nicht erreicht wurde. Eine Schiedsperson ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und darf keine Partei ergreifen. Das Schiedsverfahren kann in einem Raum des Bezirksamtes oder, wie meistens in Steglitz-Zehlendorf üblich, in der Privatwohnung der Schiedsleute durchgeführt werden.

Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen bietet zahlreiche Schulungen an, die die Schiedspersonen wahrnehmen können.

Die stellvertretende Ausschussvorsitzende bedankt sich für die Ausführungen und stellt für die Vorstellung der geladenen Bewerber die Nichtöffentlichkeit her.

Die Vorsitzende und die Fraktionen verständigen sich darauf, dass Herr Winkler als Vorsitzender der Berliner Landesvereinigung während der Bewerbergespräche anwesend sein darf.

Anmerkung zum Protokoll

Der an dieser Stelle befindliche nicht öffentliche Teil des Protokolls, in der die in nicht öffentlicher Sitzung vorgenommene Wahl der drei Schiedspersonen protokolliert ist, ist im Internet nicht verfügbar.

 
 

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