Auszug - Schadensbeseitigung am Mahnmal für Opfer an der Berliner Mauer
Die Antrag stellende Fraktion erklärt, dass das Mahnmal Schäden aufweise, die beseitigt werden sollten. Das Amt erkennt Handlungsbedarf, sieht aber keine akuten Gefahrenstellen.
Der Antrag wird in der vorliegenden Fassung einstimmig angenommen. |
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