Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
22. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Stadtplanungsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 08.10.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum C 21
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Frau Weber berichtet, der Investor des Bauvorhabens in Lichterfelde Süd habe den dort ansässigen Gewerbetreibenden zu verstehen gegeben, dass ihre Betriebe bei der Realisierung des Projekts weichen müssten, und erkundigt sich, welche Zukunft das Bezirksa

Frau Weber berichtet, der Investor des Bauvorhabens in Lichterfelde Süd habe den dort ansässigen Gewerbetreibenden zu verstehen gegeben, dass ihre Betriebe bei der Realisierung des Projekts weichen müssten, und erkundigt sich, welche Zukunft das Bezirksamt für die Gewerbebetriebe sieht. BzStR Schmidt erklärt, seitens des Bezirks sei dort ein Misch- bzw. Gewerbegebiet vorgesehen, und es müsse geprüft werden, wie sich dieses in die vorgesehene Wohnbebauung einfügt. Allerdings seien die diesbezüglichen Gespräche mit dem Investor „noch ganz am Anfang“, und es könne daher noch nichts über deren Ausgang gesagt werden. Er verweist auf die Informationsveranstaltung, die das Bezirksamt am 15.10.2013 zu dem Bauvorhaben durchführt.

BzStR Schmidt beantwortet Fragen von Herrn Niebergall zum gleichen Bauvorhaben wie folgt: Die von Stadtentwicklungssenator Müller bekundete Absicht, Bodenwertsteigerungen bei Bauprojekten privater Investoren künftig zu zwei Dritteln zur Finanzierung öffentlicher Wohnungsbaufolgeinvestitionen abzuschöpfen, sei zwar begrüßenswert, aber zunächst nicht mehr als eine Absicht. D.h., es müsse abgewartet werden, wie sie umgesetzt wird. Je mehr Geld abgeschöpft werden könne, desto mehr Mittel stünden zur Finanzierung der Folgeeinrichtungen zur Verfügung. Eine Haftung bestehe allerdings nicht, falls Senator Müller sich bei der Abschöpfung nicht durchsetzen kann.
Auch der von Herrn Niebergall angesprochene „Letter of Intent“ sei eine vom Bezirk und dem Investor gemeinsam formulierte Absichtserklärung, die nun konsensual in konkrete Pläne umgesetzt werden müsse. Sollte bei einzelnen Punkten der Absichtserklärung eine Einigung nicht möglich sein, wären diese hinfällig. Um auf dem Gelände Wohnungsbau zu ermöglichen, was bisher nicht möglich ist, werden hierfür derzeit in einem Planungsverfahren die Voraussetzungen geschaffen (FNP-Änderung, Bebauungsplan usw.). Auch das Thema Schulen werde mit dem Bauherrn erörtert; allerdings hätten sich Investoren bisher in der Regel nicht am Bau von Schulen beteiligt, da hierfür die Kommune bzw. das Land zuständig ist.

 
 

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