Auszug - Verkehrsberuhigung in Dahlem  

 
 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung
TOP: Ö 2.11
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Ordnung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 01.10.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum E 306
Ort: Rathaus Zehlendorf
0678/IV Verkehrsberuhigung in Dahlem
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:439
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-Fraktion
Verfasser:Hippe, Eckel 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Die Antrag stellende CDU-Fraktion begründet ihren Antrag und beanstandet Lkw-Lieferverkehr von und zum Supermarkt an der Königin-Luise-Straße / Im Winkel durch das Wohngebiet

Die  Antrag stellende CDU-Fraktion begründet ihren Antrag und beanstandet Lkw-Lieferverkehr von und zum Supermarkt an der Königin-Luise-Straße / Im Winkel durch das Wohngebiet. Aus diesem Grund wird beantragt, in der Straße Im Winkel eine Einbahnstraßenregelung zwischen Edwin-Redslob-Straße und Königin-Luise-Straße bzw. ein Lkw-Durchfahrtsverbot in den Wohnstraßen durch die Straßenverkehrsbehörde anordnen zu lassen. Die Drucksache wird auf Antrag der CDU-Fraktion in diesem Punkt (dritter Spiegelstrich des Antrags) im Rahmen dieser Protokollnotiz klargestellt. Auf einen Änderungsantrag wird verzichtet.

BzStR Karnetzki führt aus, dass die Edwin-Redslob-Straße Teil des untergeordneten Straßennetzes und Bestandteil einer geschwindigkeitsreduzierten Tempo 30-Zone ist. Die Edwin-Redslob-Straße ist darüber hinaus für den allgemeinen Straßenverkehr uneingeschränkt gewidmet.

Die Fahrbahn ist asphaltiert und ca. fünf Meter breit. Der zuständige Polizeiabschnitt wurde durch die Straßenverkehrsbehörde bereits gebeten, im Rahmen der personellen Ressourcen Geschwindigkeitskontrollen in der Edwin-Redslob-Straße durchzuführen. Da die Edwin-Redslob-Straße keine Mischverkehrsfläche ist, sondern Gehwegbereiche und die Fahrbahn baulich voneinander getrennt sind, entspricht der gesamte Straßenverlauf dem Charakter einer Tempo 30-Zone. Die Otto-Appel-Straße ist keine öffentliche Verkehrsfläche sondern eine Privatstraße. Eine Zuständigkeit des Ordnungsamtes Steglitz-Zehlendorf für die Verkehrsbeschilderung bzw. die Überwachung des ruhenden Verkehrs liegt deshalb nicht vor. Die Otto-Appel-Straße wurde durch die dortigen Eigentümer eigeninitiativ mit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 10 km/h bzw. mit dem Verkehrszeichen des verkehrsberuhigten Bereiches beschildert. Zum beantragten Verkehrsverbot für Lkw bemerkt BzStR, dass die Straßenverkehrsbehörde verpflichtet ist, Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Die Anordnung von Z 262 StVO (Verbot für Fahrzeuge über angegebenes tatsächliches Gewicht von 7,5t) müsste deshalb in erster Linie über ein baufachliches Gutachten belegt werden welches darlegt, dass diese Fahrbahnen nicht mit den o.a. Fahrzeugarten befahren werden können.

Die Fraktion der Grünen beantragt, bei Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung den Radverkehr in Gegenrichtung zuzulassen.

Nach einer kurzen Beratung wird der Antrag zur Abstimmung gestellt.

Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in geänderter Form mit 13 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen.

 
 

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