Auszug - UNESCO-Welterbelogo
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Das Amt erklärt, dass es nicht alleine berechtigt ist, über das Antragsanliegen zu entscheiden. Daraufhin wird der Antrag wie folgt geändert: „Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob es möglich ist, auf seiner Webseite auf alle Weltkulturerbestätten im Bezirk mit dem UNESCO-Welterbelogo hinzuweisen und sämtliche wegweisenden Schilder auf Straßen und Plätzen mit dem Logo, dem Wunsch der UNESCO entsprechend, zu versehen. Der Antrag wird mit 14-Ja-Stimmen, bei keiner Nein-Stimme und keiner Enthaltung angenommen. |
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