Auszug - Lückhoffstraße 17 Insbesondere: Beschluss einer Veränderungssperre zu Bebauungsplänen X B 2 a, b, c, d  

 
 
19. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Stadtplanungsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 11.06.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

BzStR Schmidt verweist auf den Ortstermin in der Lückhoffstraße im Rahmen der letzten Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 04

BzStR Schmidt verweist auf den Ortstermin in der Lückhoffstraße im Rahmen der letzten Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 04.06.2013. Er berichtet, seither sei eine Reihe von Gesprächen mit dem Bauherrn für das Grundstück Lückhoffstraße 17 geführt worden, das letzte am heutigen Tag. Der anschließend angefertigte Gesprächsvermerk ende mit dem Satz: „Da eine weitere Behandlung des Bauantrags zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sinnvoll erscheint, bitten wir darum, das Verfahren bis auf Weiteres ruhen zu lassen.“

Auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden erklärt BzStR Schmidt, falls der Antrag inhaltsgleich erneut gestellt würde, würde das Amt – was es ohnehin vorhabe – mit einer Veränderungssperre für die Lückhoffstraße 17 reagieren und den Antrag zurückstellen.

Die CDU-Fraktion berichtet, dass sie zur Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 19.06.2013 einen Antrag mit dem Betreff „Rettung der Nikolasseer Villenlandschaft einbringen wird, der die „Verordnung über die Veränderungssperre X – B 2c im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Nikolassee/Schlachtensee“ zum Inhalt hat. Sie verteilt den Text an die Fraktionen. Sie begründet ihren Antrag mit dem Handlungsbedarf, den sie aufgrund des genannten Bauvorhabens für den gesamten Bereich Nikolassee, aber auch für weitere Bereiche des Bezirks sieht. Der Antrag diene der Beschleunigung der Aufstellung einer Erhaltungssatzung für den darin genannten Bereich, und die Veränderungssperre sei ein notwendiges Mittel.

In Hinblick auf das Bauvorhaben Lückhoffstraße 17 befasse sich der Antrag nur mit dem Planbereich X – B 2c, wenngleich eine Befassung mit dem gesamten Nikolasseer Planbereich ( 2 a, b, c, d) wünschenswert wäre. Die Umsetzung eines solchen Beschlusses würde jedoch das unter Personalmangel leidende Stadtplanungsamt überlasten.

Die CDU-Fraktion begrüßt die Mitteilung von BzStR Schmidt, dass das Bezirksamt ebenfalls eine Veränderungssperre erlassen will, da sie letztlich nicht sicher sei, ob das Verfahren, eine solche per Antrag in die BVV einzubringen und dort zu beschließen, rechtlich zulässig sei. Daher sei es vorteilhaft, wenn beide Verfahrensweisen parallel durchgeführt würden. Zudem setze dies ein politisches Zeichen, welche Vorstellung Bezirksamt und BVV von der weiteren Entwicklung des Ortsteils haben.

Die Fraktion GRÜNE erklärt, sie unterstütze das Anliegen des Antrags, eine Veränderungssperre für den genannten Bereich zu erlassen, wenngleich sie ebenfalls eine Ausdehnung auf das gesamten Gebiet des Ortsteils Nikolassee vorgezogen hätte.

 
 

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