Auszug - Beschulung schulpflichtiger Patienten sicherstellen  

 
 
17. öffentliche Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 4.5
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 04.06.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
0577/IV Beschulung schulpflichtiger Patienten sicherstellen
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:377
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionCDU-, SPD-, GRÜNE- und Piraten-Fraktion
Verfasser:1. Hippe, Perduss
2. Buchta, Köhne, Lüders
 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
 
Wortprotokoll

Frau Oberschulrätin Waldschütz von der Schulaufsicht teilt mit, dass durch zwischenzeitlich getroffene Maßnahmen der Senatsverwaltung die Beschulung chronisch kranker Kinder durch Klinikunterricht weiterhin gesichert ist, wobei der Unterricht auch künfti

Frau Oberschulrätin Waldschütz von der Schulaufsicht teilt mit, dass durch zwischenzeitlich getroffene Maßnahmen der Senatsverwaltung die Beschulung chronisch kranker Kinder durch Klinikunterricht weiterhin gesichert ist, wobei der Unterricht auch künftig durch Lehrkräfte der Biesalski-Schule erfolgt. Im Krankenhaus nicht beschult werden lediglich solche Kinder, die sich dort nur vorübergehend befinden, z.B. wegen einer Blinddarmentzündung. Dies entspreche der Praxis, dass auch Kinder, die wegen Krankheit vorübergehend zu Hause bleiben müssen, dort nicht beschult werden.

Der Ausschuss erörtert, ob der Vierfraktionenantrag damit durch Amtshandeln erledigt ist. Die Fraktionen der SPD und der Piraten erklären, im Antragstext werde zwar ganz allgemein „die Beschulung von schulpflichtigen Patienten in Krankenhäusern des Bezirks“ gefordert, gemeint seien aber nur längerfristig oder chronisch kranke Kinder. Der Antrag sei somit erledigt. Auch die Fraktion GRÜNE erklärt, dass nur langfristig erkrankte Kinder gemeint seien, hält es aber für unschädlich, wenn dennoch ein entsprechender Beschluss gefasst würde, und bittet um Abstimmung.

Bei einer Abstimmung wird der Antrag mit 15 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 
 

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