Auszug - Beschulung schulpflichtiger Patienten sicherstellen
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frau Oberschulrätin Waldschütz von der Schulaufsicht teilt mit, dass durch zwischenzeitlich getroffene Maßnahmen der Senatsverwaltung die Beschulung chronisch kranker Kinder durch Klinikunterricht weiterhin gesichert ist, wobei der Unterricht auch künftig durch Lehrkräfte der Biesalski-Schule erfolgt. Im Krankenhaus nicht beschult werden lediglich solche Kinder, die sich dort nur vorübergehend befinden, z.B. wegen einer Blinddarmentzündung. Dies entspreche der Praxis, dass auch Kinder, die wegen Krankheit vorübergehend zu Hause bleiben müssen, dort nicht beschult werden. Der Ausschuss erörtert, ob der Vierfraktionenantrag damit durch Amtshandeln erledigt ist. Die Fraktionen der SPD und der Piraten erklären, im Antragstext werde zwar ganz allgemein „die Beschulung von schulpflichtigen Patienten in Krankenhäusern des Bezirks“ gefordert, gemeint seien aber nur längerfristig oder chronisch kranke Kinder. Der Antrag sei somit erledigt. Auch die Fraktion GRÜNE erklärt, dass nur langfristig erkrankte Kinder gemeint seien, hält es aber für unschädlich, wenn dennoch ein entsprechender Beschluss gefasst würde, und bittet um Abstimmung. Bei einer Abstimmung wird der Antrag mit 15 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |