Auszug - Anwohnerfreundliche Halteverbote
Die antragstellende Fraktion begründet den Antrag insbesondere mit dem Wildwuchs von temporären Schildern, die von den Aufstellern nicht abgeholt werden. BzStR Karnetzki teilt mit, dass die Straßenverkehrsbehörde bemüht sei, bei den von ihr angeordneten Halteverboten und eingeschränkten Halteverboten die Beeinträchtigungen des ruhenden Verkehrs auf das erforderliche Maß zu begrenzen. So würden z.B. die Halteverbote für Baumarbeiten, Kanalreinigungsarbeiten und Umzüge regelmäßig nur tagsüber gelten. Allerdings gibt es auch eine nicht geringe Zahl von Baustellen, die nicht anordnungsgemäß beschildert bzw. eingerichtet wurden. OA 40 ergänzt, dass derzeit ca. 150 Anträge auf temporäre Schilder pro Tag eingehen würden und die Kapazitäten der Unteren Straßenverkehrsbehörde nicht ausreichen würden, jeden einzelnen Antrag vor Ort zu überprüfen. Die antragstellende Fraktion ändert den Antrag daraufhin wie folgt: „Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, die Geltungszeiten von temporären Halte- und Parkverbotsschildern z.B. bei Baustellen oder Umzügen anwohnerfreundlicher zu gestalten und darauf zu achten, dass der Geltungszeitraum der Verbote nur dem tatsächlichen Bedarf entspricht bzw. sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen. Begründung: unverändert.“ Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Parlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |