Auszug - Spiegel Kreuzung Mühlenstraße/Prinz-Handjery-Straße
Die antragstellende Fraktion begründet den Antrag. BzStR Karnetzki teilt mit, dass Verkehrsspiegel keine Verkehrszeichen darstellen und daher auch nicht straßenverkehrsbehördlich angeordnet werden würden. Über die Anbringung von Verkehrsspiegeln als Teil der Straßenausstattung entscheide das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt als Straßenbaulastträger. An der konkreten Stelle werde ein Verkehrsspiegel aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht für gefährlich gehalten. Ein Verkehrsspiegel wäre dort mehr als 20 m von dem ordnungsgemäß vor dem Radweg in der Prinz-Handjery-Straße haltenden Fahrzeugführer entfernt. Es bestünde die Gefahr, dass die Fahrzeugführer sich hauptsächlich auf den Spiegel konzentrieren und dadurch Radfahrer auf dem baulich angelegten Radweg übersehen würden. Ferner könnten beim Blick in den Verkehrsspiegel Abstände und Geschwindigkeiten schlechter geschätzt werden. Der Antrag wird daraufhin von der antragstellenden Fraktion wie folgt geändert: „Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, an der nordöstlichen Kreuzung der Mühlenstraße / Prinz-Handjery-Straße zu prüfen, ob ein Spiegel aufgestellt oder andere Maßnahmen ergriffen werden sollen. Durch diese Maßnahmen könnten die von Süden aus der Prinz-Handjery-Straße kommenden Fahrzeuge beim Einbiegen in die Mühlenstraße den aus Richtung Teltower Damm kommenden Verkehr besser einsehen. Begründung: unverändert.“ Bei einer Abstimmung wurde der Antrag in der geänderten Fassung mit 10 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei 4 Enthaltungen angenommen.
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