Auszug - Der Bezirk braucht einen Denkmalbeirat
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Im Laufe der Aussprache weist die Fraktion GRÜNE darauf hin, dass die Piraten-Fraktion deshalb nicht im Denkmalbeirat vertreten ist, weil diesem, wie in der Beschlussempfehlung des Stadtplanungsausschusses vorgesehenen, nach dem d’Hondt’schen Zählverfahren sechs Bezirksverordnete angehören. Bei sieben Bezirksverordneten würde die Piraten-Fraktion zwar auch noch nicht berücksichtigt, der Fraktion GRÜNE stünden jedoch zwei Mitglieder im Beirat zu. Sie erklärt, sie wäre bereit, der Piraten-Fraktion einen der beiden Sitze abzutreten. Die beiden Antrag stellenden Fraktionen erklären sich zu einer entsprechenden Textänderung bereit. Die Wörter „sechs Mitgliedern der BVV“ hinter dem zweiten Spiegelstrich werden daher ersetzt durch die Wörter „sieben Mitgliedern der BVV“. Der nunmehr zur Abstimmung stehende Antragstext lautet demnach: „Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt richtet zur Unterstützung von BVV und Bezirksamt bei Angelegenheiten, die Bau- oder Gartendenkmäler des Bezirks betreffen, einen Denkmalbeirat ein. Der Beirat setzt sich zusammen aus: - fünf unabhängigen, dem Bezirk verbundenen Denkmalexpertinnen und –experten - sieben Mitgliedern der BVV - den im Bezirksamt für die Bereiche Stadtplanung, Grünflächen und Kultur zuständigen Dezernenten. Die Denkmalexperten/innen werden auf Vorschlag der anderen Mitglieder des Denkmalbeirats berufen. Die Treffen finden nach Bedarf auf Wunsch eines Mitglieds des Denkmalbeirats statt, mindestens aber jedes Quartal, auf denen das BA über die anliegenden Planungen und Anträge im Bezirk berichtet. Der Denkmalbeirat nimmt Stellung zu bevorstehenden Vorhaben im Bezirk hinsichtlich - der Durchsetzung des Schutzes bei Abriss oder Umbau denkmalgeschützter Gebäude und Umgestaltung von Gartenanlagen - der Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude - der Beantragung des Denkmalschutzes bei Abriss- oder Umbauvorhaben Der Denkmalbeirat soll eine Abwägung von Denkmalschutz und ökonomischen sowie ökologischen Interessen vornehmen, für die öffentliche Diskussion Argumente zusammentragen und Empfehlungen aussprechen. Er soll das Bezirksamt von Schäden an Denkmälern in Kenntnis setzen. Der Denkmalbeirat wird dem Planungsstadtrat zugeordnet. Nach spätestens drei Jahren findet eine Evaluation der Arbeit des Denkmalbeirats statt.“ Bei einer Abstimmung wird der Antrag in der geänderten Fassung mit 49 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen. |
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