Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
13. öffentliche Sitzung des Stadtplanungsausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Stadtplanungsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 15.01.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum C 22/23
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

BzBm Kopp, der in Vertretung für BzStR Schmidt an der Sitzung teilnimmt, beantwortet entsprechende Fragen von Herrn Mampel vom Stadtteilzentrum Steglitz e

BzBm Kopp, der in Vertretung für BzStR Schmidt an der Sitzung teilnimmt, beantwortet entsprechende Fragen von Herrn M. vom Stadtteilzentrum Steglitz e.V. wie folgt: Bei dem Gebiet in der Malteserstraße, auf dem das Stadtteilzentrum eine Kita in einem leer stehenden ehemaligen Supermarkt einrichten möchte, handelt es sich um Gewerbeflächen. Unmittelbarer Nachbar des Gebäudes ist ein Steinmetzbetrieb, dessen Arbeit mit Lärm- und Feinstaubemissionen verbunden ist. Da die Freiflächen, die für die Kita vorgesehen sind, unmittelbar an diesen Gewerbebetrieb angrenzen, könnte es zu Nutzungskonflikten kommen. Um zu verhindern, dass sich hieraus negative Auswirkungen auf seine weitere Arbeit ergeben, hat der Betrieb Einspruch gegen die Einrichtung einer Kita auf seinem Nachbargrundstück erhoben. Das Amt hat das Stadtteilzentrum aufgefordert, gutachterlich nachzuweisen, dass es für die Kita keine unzumutbaren Feinstaub- und Lärmbelästigung geben wird. Der Standort des Supermarkts ist im Bebauungsplan im Übrigen als Erwerbsgärtnerei vorgesehen. Um weitere Fragen zu klären, bietet BzBm Kopp dem Stadtteilzentrum einen Gesprächstermin mit dem Stadtplanungsamt an. Herr M. nimmt das Angebot an.

Stadt L  Frau Lappe beantwortet entsprechende Fragen von Dr. B. wie folgt: Bei der Aufstellung des Bebauungsplans 6 - 7 (Kleingartenkolonie Heinrichstraße) erfolgt derzeit die vorzeitige Behördenbeteiligung. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans X–149–1 (Insel Schwanenwerder) besteht nach wie vor das Problem, dass die Berliner Forsten die Fläche zu Wald erklärt haben und es bis heute keine vernünftige Lösung eines Ausgleichs oder sonstiger Maßnahmen gibt. Im Übrigen wird das Amt die fehlerhafte Kennzeichnung des B-Plans korrigieren, der in einer Übersicht als bereits abgeschlossen ausgewiesen ist.

 
 

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