Auszug - Kostenanpassung und neue Ausschreibung für Schulessen
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BzStR’in Richter-Kotowski berichtet, dass sich die Diskussion über das Schulessen derzeit darauf konzentriere, dieses – analog zu den Lehr- und Lernmitteln – aus der Medianzuweisung herauszunehmen. Dies halte sie für sinnvoll. Wünschenswert sei weiterhin, wenn die Ausschreibung für das Schulessen nicht zentral durch das Land vorgenommen würde. Wenn das Schulamt die Auswahl der Caterer selbst vornähme, hätte es zwar mehr Arbeit, aber auch die Kontrolle hierüber. Im Land Berlin werde allerdings äußerst kritisch gesehen, dass es im Bezirk Steglitz-Zehlendorf durch den Bioanteil und das Verbot von Zusatzstoffen im Schulessen zu Mehrkosten kommt, die vom Bezirk ausgeglichen werden. Die Forderung des letzten Absatzes des Antragstextes, bei der Ausschreibung sollten ortsnahe und überschaubare Küchen bevorzugt werden, sei vergaberechtlich nicht möglich. Die Piraten-Fraktion nennt die im Antragstext genannten unterschiedlichen Mindestansätze für das Schulessen in den einzelnen Schultypen (Grundschule: 3,17 Euro / ISS: 3,14 Euro / Gymnasien: 3,97 Euro) missverständlich, da dadurch der Eindruck entstehe, dass Gymnasiasten hochpreisigeres Essen erhalten. Der Kostenunterschied ergebe sich jedoch aus der Tatsache, dass an den Grundschulen und ISS’en für mehr Schüler als an den Gymnasien Essen geordert wird, so dass es insgesamt pro Schüler billiger wird. Sie erklärt, die Zahlen sollten aus dem Antrag gestrichen werden. Auf Bitten der SPD-Fraktion wird die weitere Behandlung ihres Antrags vertagt, da sie ihn zur nächsten Sitzung in einer überarbeiteten Fassung vorlegen will. |
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