Auszug - Vorwegweiser Zufahrt Autobahn/Schloßstraße
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Die Fraktion der Grünen geht noch mal genauer auf den Antrag ein. BzStR Karnetzki teilt dazu Folgendes mit: Die Zuständigkeit liegt bei der VLB Die bezeichnete Örtlichkeit gibt es nicht. An der Stelle heißt die B1 nicht mehr Berliner Straße und auch nicht mehr Unter den Eichen, sondern Schloßstraße. Die Braillestraße liegt auf der linken Seite. Die Straße auf der rechten Seite, wo ein Wegweiser hingehören würde, heißt Hindenburgdamm. Ca. 30m hinter der Ampel an der Kreuzung Schloßstraße./Hindenburgdamm/Braillestraße steht bereits ein entsprechender Wegweiser. Richtungspfeile sind so weit (ca. 180m) vor der Kreuzung, auf die sie sich beziehen nicht möglich, zumal vorher noch die Straße "Am Bäkequell" einmündet. Ferner ist auf der rechten Fahrspur zeitlich befristet das Parken (10:00 bis 15:00 Uhr) zulässig und eine Ladezone eingerichtet. Im Übrigen ist häufig zu beobachten, dass Fahrzeugführer auf der linken Fahrspur zügig zur Kreuzung vorfahren und sich dort Richtung Autobahn einordnen. Dies lässt vermuten, dass es sich um ortskundige Fahrzeugführer handelt. Die Fraktion der SPD ist der Meinung, dass die Auszeichnung ausreicht und sieht keinen Sinn in dem Antrag. Die Fraktion der Piraten schließt sich dem an. Es wird um Vertagung gebeten. Der Antrag wird vertagt. |
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