Auszug - Radstreifen und Richtungsspuren Dahlemer Weg  

 
 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Ordnung
TOP: Ö 3.15
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Ordnung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 02.10.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
0275/IV Radstreifen und Richtungsspuren Dahlemer Weg
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:198
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:Köhne, Steinhoff 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Diese Drucksache wird mit der Drucksache 0258/IV gemeinsam beraten (TOP 3

Diese Drucksache wird mit der Drucksache 0258/IV gemeinsam beraten (TOP 3.8). BzStR Karnetzki weist darauf hin, dass für die Prüfung und Anordnung die VLB zuständig wäre. Die Antrag stellende Fraktion ändert den Antrag wie folgt:

Die BVV möge beschließen

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen für die Prüfung folgender Maßnahmen im Dahlemer Weg einzusetzen:

Ab der Mörchinger Straße bis einschließlich Kreuzungsbereich Berliner Straße wird ein Radstreifen markiert. Rechts dieses Radstreifens sollten eine oder zwei Richtungsspuren für rechtsabbiegende Kfz beginnen.

Anlage eines 2m breiten Rad- bzw. Angebotsstreifens in Fahrtrichtung Nord zwischen Finckensteinallee und Mörchinger Straße. Das Parken zwischen Finckensteinallee und Curtiusstraße wird komplett auf den Gehweg verlagert.

Anlage eines 2m breiten Rad- bzw. Angebotsstreifens in Fahrtrichtung Süd zwischen Berliner Straße und Robert-W.-Kempner-Straße.

Verschwenkung der Mittellinie im Staubereich Dahlemer Weg zum Knoten Dahlemer Weg/Berliner Straße; Fahrbahnaufteilung: 2m Radstreifen, 3m Fahrspur, 5,10m überbreite Fahrspur, 2m Radstreifen = 12,10m.

Begründung:

Die Radfahrstreifen sind eine Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für den Radverkehr, insbesondere für Schulkinder, Ältere und Nutzer von Pedellecs. Der Zustand der vorhandenen "Radverkehrsanlagen" ist sehr schlecht. Eine Sanierung aus Kosten- und Sicherheitsaspekten nicht zu rechtfertigen.

Das Abstellen der Lkw und Trailer sowie Tragkraftspritzenanhänger im Brücken-/Rampenbereich entfällt.

Im Kreuzungsbereich zur Berliner Straße ist zurzeit zweispuriges Abbiegen aus dem Dahlemer Weg in die Berliner Straße markiert. Rechts davon liegt ein Radweg, der zuvor hinter quer parkenden Pkw nicht sichtbar ist. Überall in der Stadt werden solche Kreuzungsbereiche abgeändert wegen der großen Gefährdung der geradeaus fahrenden Radler. Rechts abbiegende Kfz-Führer übersehen Radler auf Radwegen häufig. Bei Lkw, besonders ohne Unterfahrschutz, kann dies zu für die Radler tödlichen Unfällen führen. Radstreifen sind sicherer. Mit der Führung als Radstreifen ab Mörchinger Straße kann eine entscheidende Verbesserung der tödlich-gefährlichen Situation erreicht werden.

Die grafische Darstellung des Antrags ist als Anlage 3 beigefügt.

Bei einer Abstimmung wird der Antrag in der geänderten Fassung mit 9 Ja-Stimmen bei 5 Nein-Stimmen und keiner Enthaltung angenommen.


Abstimmungsergebnis:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 3 (655 KB)    
 
 

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