Auszug - Querungshilfen Machnower Straße Höhe Gimpelsteig
Die Antrag stellende Fraktion begründet den Antrag mit Beobachtungen, dass Fußgänger die Machnower Straße nicht wie vorgesehen an den vorhandenen Anlagen queren, sondern in Höhe des Gimpelsteigs und dadurch gefährdet seien. BzStR Karnetzki weist darauf hin, dass für die Prüfung und Anordnung die VLB zuständig wäre. Die Antrag stellende Fraktion ändert den Antrag wie folgt: „Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Stellen für Querungshilfen in der Machnower Straße Höhe Gimpelsteig einzusetzen.“ Begründung: Unverändert.“ Ohne weitere Aussprache wird der Antrag zur Abstimmung gebracht. Bei einer Abstimmung wird der Antrag in der geänderten Fassung mit 12 Ja-Stimmen bei keiner Nein-Stimme und keiner Enthaltung angenommen. |
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