Auszug - Lärmwall Bülowstraße
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In Hinblick auf die am 30.04.2012 erfolgte Besichtigung des Baugeländes am Urselweg und der Schallschutzwand am S-Bahnhof Schlachtensee stellt die CDU-Fraktion die folgenden Forderungen, die für sie die Mindestanforderungen bei Errichtung der Schallschutzwand sind: 1. Privatrechtliche dingliche Sicherung der Begrünung der Lärmschutzwand, in der ein Mindeststandard festgesetzt ist und die gegen alle dortigen Grundstückseigentümer durchsetzbar ist. 2. Reinhaltungspflicht gegenüber verunstaltenden Schmierereien. 3. Prüfung, ob es möglich ist, auf der anderen Seite des Bahndamms entlang der Bülowstraße eine Begrünung durchzuführen (z.B. Sträucher oder Hecke). Die Fraktion GRÜNE schließt sich diesen Forderungen an. Die SPD-Fraktion regt an, das Amt solle die Deutsche Bahn um eine Prüfung bitten, ob, ähnlich wie in Nikolassee, auf eine Lärmschutzwand weitgehend verzichtet werden kann, indem in den Unterbau der Gleise schallschluckende Materialien eingebaut werden. Der Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass in Nikolassee diese Veränderung des Gleisunterbaus nur deshalb möglich war, weil dieser ohnehin umgebaut werden musste, was an der Bülowstraße nicht der Fall ist, zumal dies mit einer Unterbrechung des S-Bahn-Verkehrs verbunden wäre. Abschließend erinnert der Ausschussvorsitzende das Amt an seine Bitte, die Bahn um eine Aufforstung als Ersatz für die gefällten Bäume zu bitten. Stadt L Frau Lappe sagt dies zu. |
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