Auszug - Sondermittelanträge
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In Vertretung für BzBm Kopp verweist BzStR’in Richter-Kotowski einleitend auf die 1. Sitzung des Haushaltsausschusses vom 16. Dezember 2012, in der festgelegt wurde, dass sich das Gremium so lange nicht mit Anträgen auf Sondermittel der BVV befassen wird, wie das Land Berlin keinen beschlossenen Haushalt hat und somit entsprechend Artikel 89 der Verfassung von Berlin die vorläufige Haushaltswirtschaft gilt. Diese werde nach derzeitigem Kenntnisstand voraussichtlich am 16.06.2012 aufgehoben. Nach Rücksprache mit dem Rechtsamt und dem Haushaltsamt sei es dennoch angängig, erste Sondermittelanträge bereits in der davor gelegenen Mai- bzw. Juni-Sitzung des Haushaltsausschusses zu beraten und ggf. von der BVV beschließen zu lassen, wenn die entsprechenden Einschränkungen getroffen werden und von der Verwaltung beachtet werde, dass die Mittel erst nach dem Ende der vorläufigen Haushaltswirtschaft verausgabt werden dürfen. Eine spezielle Regelung sei zudem für den Sondermittelantrag Nr. 20/2012 getroffen worden, dessen Projekt bereits vor dem Ende der vorläufigen Haushaltswirtschaft am 26.05.2012 stattfindet (siehe TOP 1.5). |
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