Auszug - SEK-II für Montessori-Gemeinschaftsschule  

 
 
6. öffentliche Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 4.4
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 08.05.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
0187/IV SEK-II für Montessori-Gemeinschaftsschule
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:130
 Ursprungaktuell
Initiator:Piraten-FraktionPiraten- und GRÜNE-Fraktion
Verfasser:1. Boroviczény, Müller
2. Köhne
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

Die Piraten-Fraktion ändert den Text ihres Antrags wie folgt: Im ersten Satz werden die Wörter „und finanzielles“ gestrichen

Die Piraten-Fraktion erklärt, da die Montessori-Gemeinschaftsschule ein anderes Lernkonzept als andere Schulen habe, seien auch die für diese gültigen Richtlinien nicht vollkommen auf sie anwendbar, etwa was die Schülerzahl in den Oberstufenklassen betrifft. Dementsprechend fordere ihr Antrag die Entwicklung eines Konzepts, aus dem hervorgehe, wie auch mit weniger Schülern eine SEK-II realisiert werden kann. Wenn das Konzept plausibel sei, solle der Bezirk die Schule gegenüber dem Senat unterstützen.

Die Fraktion GRÜNE lobt den Antrag und das Projekt und erklärt, die Schule sollte in ihrem Bestreben unterstützt werden, eine Oberstufe an dem Standort einzurichten. Die zu nehmende Hürde bestehe allerdings nicht in der Bezirks-, sondern in der Senatsschulverwaltung. Allerdings sollte die Forderung nach der Entwicklung eines finanziellen Konzepts aus dem Antrag gestrichen werden, da die Schule nichts mit der Finanzierung zu tun habe.

Die SPD-Fraktion stimmt dieser letzten Aussage zu, widerspricht aber der Auffassung, dass die Senatsschulverwaltung grundsätzlich gegen die Einführung einer SEK-II an der Schule sei. Dort halte man vor allem die noch geringe Schülerzahl während der Übergangszeit für problematisch, die kein größeres Kursangebot zulasse. Daher könne zumindest für diese Phase eine Kooperation mit anderen Schulen notwendig sein. Im Übrigen müsse das im Antrag geforderte Konzept nicht entwickelt werden, da die Schule bereits „ein wunderbares pädagogisches Konzept“ besitze.

Die CDU-Fraktion erklärt, sie sei nicht gegen eine Gymnasiale Oberstufe an der Schule; diese müsse aber den Vorgaben für eine Oberstufe entsprechen und kostenneutral sein und dürfe nicht zu einer Ungleichbehandlung an den Schulen im Bezirk führen. Sie fragt, um wie viel Kinder es eigentlich gehe.

Mit Zustimmung des Ausschusses erläutert die anwesende Elternvertreterin der Schule, Frau G., dass in der Übergangsphase ca. 20 Kinder in die Oberstufe eintreten würden, d.h., es könnte eine Klasse gebildet werden. Die Auswahlmöglichkeit im Kursangebot wäre allerdings entsprechend gering (acht statt 16 zur Wahl stehende Leistungskurse), was Eltern und Schüler in Kauf nehmen würden. Im zweiten Jahr wäre bereits eine Zweizügigkeit möglich, die ein Kursangebot zur Folge hätte, das fast so groß sei wie in einer dreizügigen Schule. Sie verweist auf eine Reihe anderer Schulen mit einer zweizügigen Oberstufe. Im Übrigen sei das im Antrag genannte und von der Schule zu erstellende Konzept schon sehr weit fortgeschritten.

BzStR’in Richter-Kotowski weist darauf hin, dass derzeit weder gesagt werden könne, wie viel Schüler es für die Oberstufe geben werde noch wo deren Standort sein werde. Dieser könnte an der Schule selbst sein, aber auch durch die Kooperation mit einer anderen Schule bestimmt werden. Falls es an der Schule nicht mindestens 50 Schüler für einen Jahrgang der SEK-II gebe, biete nur eine verbindliche Kooperation den Schülern die Möglichkeit, die gymnasiale Oberstufe zu durchlaufen und ihnen eine breite Wahlmöglichkeit zu geben. Neben den Eltern müsste vor allem die Senatsschulverwaltung von der Einrichtung einer gymnasialen Oberstufen am Standort Nikolaus-August-Otto-Schule überzeugt werden, da diese die entsprechenden Lehrerstellen zur Verfügung stellen müsste.

Dem entsprechend habe die Senatsschulverwaltung eindeutig erklärt, dass es für die Übergangszeit eine Kooperation geben müsse, in diesem Falle mit dem Oberstufenzentrum in der Lippstädter Straße. Wenn die zuständigen Fachleute hier zusammenarbeiten, sollte es möglich sein, einen vernünftigen Übergang zu gewährleisten.

Aufgrund der besonderen pädagogischen Prägung der Montessori-Gemeinschaftsschule hält die Fraktion GRÜNE den Übergang zur SEK-II an einem Oberstufenzentrum nicht für die ideale Lösung, zumal die Elternvertreterin von 20 Kindern gesprochen habe, mit denen eine Klasse gefüllt werden könnte. Offenbar gebe es aber auch Gespräche mit dem benachbarten Lilienthal-Gymnasium. Vorbehalte gebe es vor allem auf Senatsebene, so dass die BVV im Sinne des Antrags hier durchaus unterstützend tätig werden könnte.

Die SPD-Fraktion erklärt, dass das Beharren auf einer eigenen SEK-II und die Weigerung, sich auf eine Kooperation mit anderen Schulen einzulassen, aus eigenem Verschulden dazu führen werde, dass das Projekt in drei Jahren „komplett gescheitert“ ist. Eltern würden ihre Kinder kaum auf eine Schule schicken wollen, die keine Wahlmöglichkeiten in dem zum Abitur führenden Kursangebot bietet. Daher sei auch eine Zusammenarbeit mit dem Schulamt notwendig.

Nach einer kurzen Diskussion wird Herrn H., einem weiteren anwesenden Vertreter der Schule, das Wort erteilt. Er erklärt, ohne ein klares Votum der BVV und des Senats zugunsten einer SEK-II an der Schule werde es im Bezirk eine neue Problemschule geben. Denn die Eltern würden ihre Kinder kaum an der Montessori-Gemeinschaftsschule anmelden, wenn sie befürchten müssten, dass diese ihr Abitur an einem Oberstufenzentrum machen müssen. Hier sei die Bezirkspolitik in der Pflicht, ein gegebenes Versprechen einzuhalten.

Die Piraten-Fraktion ändert den Text ihres Antrags wie folgt: Im ersten Satz werden die Wörter „und finanzielles“ gestrichen. Der letzte Satz des ersten Absatzes lautet nunmehr: „Das Konzept muss eine konkrete Mindestschülerzahl benennen und ein Modell für eine Übergangsphase während der ersten beiden Jahrgänge bis zu deren Erreichen enthalten.“ Im letzten Satz des Antragstextes werden die Wörter „zu beantragen und“ gestrichen.

Die Fraktion GRÜNE tritt dem Antrag in der geänderten Fassung bei. Bei einer Abstimmung wird der Antrag in der geänderten Fassung mit 14 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

 
 

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