Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass aufgrund der vorläufigen Haushaltswirtschaft bis zum 30.06.2012 keine Sondermittel der BVV ausgezahlt werden können. Wie aus der vorliegenden Übersicht der beantragten Sondermittel ersichtlich ist, liegt die Terminierung bei einigen der vorliegenden Sondermittelanträge vor dem 30.06.2012. BzBm Kopp erklärt, dass die haushaltsrechtlichen Vorschriften keine nachträgliche Auszahlung von Zuwendungen zulassen, so dass diese Anträge leider nicht berücksichtigt werden können. Der Ausschussvorsitzende bittet den BV-Vorsteher darum, die Antragsteller entsprechend zu informieren. Des Weiteren sollte auf der Internetseite der BVV ein Hinweis dazu erfolgen.