Auszug - Gartenstadt Düppel
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BzBm Kopp erläutert, dass derzeit Verhandlungen, teilweise auch vor Gericht, mit den Erbbaurechtnehmern der Gartenstadt Düppel über eine Erbbaupachtzinserhöhung geführt werden. Bisher wurde bei Erbbaupachtzinserhöhungen nach der so genannten Düppler-Lösung, einer Sonderregelung mit günstigen Konditionen für die Erbbaurechtnehmer, verfahren. Nunmehr richtet sich das Bezirksamt allerdings nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die höhere Zinssätze vorsieht.
Nicht-öffentlicher Teil: Dieser Teil des Protokolls wird nicht im Internet veröffentlicht.
Öffentlicher Teil: Der anwesende Vorsitzende des Vereins Gartenstadt Düppel e.V., Herr Ronnisch, bittet um das Wort und führt aus, dass es sich bezüglich der Anpassung des Erbbaupachtzinses nicht um eine spezielle Düppler-Lösung handelte, sondern um eine Gutachterentscheidung. Bei der von BzBm Kopp angesprochenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs handele es sich lediglich um eine Höchstbegrenzungsformel, die nicht in voller Höhe ausgeschöpft werden muss.
Die Grüne-Fraktion bittet um Vertagung. |
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