Auszug - Bebauungsplan Fürsten-/Bülowstraße  

 
 
57. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz
TOP: Ö 3.2
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 16.08.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Die CDU-Fraktion verteilt ein Papier mit den folgenden, dem Bezirksamt bereits übermittelten „Anforderungen der CDU-Fraktion an das Änderungsverfahren Bebauungsplan Fürsten-/Bülowstraße“:

Die CDU-Fraktion verteilt ein Papier mit den folgenden, dem Bezirksamt bereits übermittelten „Anforderungen der CDU-Fraktion in der BVV Steglitz-Zehlendorf an das Änderungsverfahren Bebauungsplan Fürsten-/Bülowstraße“:

1.       Es ist eine Gestaltungssatzung einzuarbeiten, die den Haustyp der Vorstellung mit Klinkerecken, weißem Putz, schrägem Dach und Fensterläden in typischen Zehlendorfer Farbgebungen festschreibt.  Die weiter angebotenen Haustypen sind in der Gestaltung mehr der Bülowstraße anzupassen

2.       Auf der Südseite der Bülowstraße soll kein Fußweg angelegt werden; dieser ist unnötig und verursacht allenfalls Straßenausbaubeiträge

3.       Der Baumbestand nebst Sträuchern (Grüngürtel) auf der Südseite der Bülowstraße und von dieser aus bis zum „Hauptkamm“ der auf dem Plangrundstück existierenden Geländeerhebung entlang der Bülowstraße bleibt unangetastet und wird planungsrechtlich gesichert.

4.       Der Grünbestand zwischen Plangrundstück und Potsdamer Straße wird erhalten, ausgebaut und planungsrechtlich gesichert.

5.       Im Verfahren wird geprüft ob eine Verschlechterung der Schallimmissionen auf das bestehende Wohngebiet durch Errichtung neuer Schallschutzbauwerke entsteht; liegt eine solche vor, wird sie durch weitere Maßnahmen ausgeschlossen.

6.       Die Verkehrsführung auf dem Plangrundstück wird mit dem Ziel überprüft, die 2. Ausfahrt zur Bülowstraße hin nicht anzulegen. Eine Kehre oder Wendestelle kann unter Verzicht auf den überflüssigen Anger angelegt werden.

TG L  Herr Müller-Ettler erklärt zu Punkt 2, Straßenausbaubeiträge würden nicht anfallen, wenn der Gehweg z.B. im Rahmen eines Erschließungsvertrages gebaut würde und dem Land Berlin keine Kosten entstünden. Aus Sicherheitsgründen sei das Amt immer für die Einrichtung von Fußwegen auf beiden Straßenseiten, speziell wenn auf beiden Seiten Bebauung vorhanden ist. Die CDU-Fraktion weist darauf hin, dass für die Grundstücke eine Innenerschließung vorgesehen ist, so dass ein Gehweg an der Bülowstraße nicht notwendig sei und der Grüngürtel an der fraglichen Stelle erhalten bleiben könne.

Die Fraktion GRÜNE erkundigt sich nach dem Zweck der verteilten Anforde­rungs­liste. Die Fraktion der CDU erklärt, es handele sich dabei um von ihr geäußerte Wünsche, deren Einbeziehung in den Bebauungsplan ihr die Zustimmung zu diesem erleichtern könnte. Sie weist darauf hin, dass die anderen Fraktionen ebenfalls entsprechende Wünsche an das Bezirksamt äußern könnten.

 
 

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