Auszug - Sondermittelantrag 18/2011 Reha-Steglitz gGmbH - Erneuerung der Küchenausstattung
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Bezüglich der noch offenen Fragen aus der letzten Sitzung erläutert das Amt die Art und Höhe der Zuwendungen. Der Antragsteller erhält einen pauschalen Betrag als Teilfinanzierung für Personalmittel und Sach- und Verwaltungsmittel für die Kontakt- und Beratungsstellen und die Zuverdienstprojekte. Auf Nachfrage der CDU-Fraktion erklärt das Amt, dass die beantragten Ausgaben aus der pauschalen Zuwendung nicht finanzierbar sind. Der Antragsteller erklärt, dass mit Ausnahme von LSK-Mitteln für vereinzelte Projekte keine öffentliche Förderung durch Dritte erfolgt.
Bei einer Abstimmung wird mit 11 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen, dem Antragsteller Sondermittel der BVV bis zu 3.950 € zur Verfügung zu stellen. |
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