Auszug - Standorte für Solaranlagen  

 
 
45. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Liegenschaften und Gebäudeverwaltung
TOP: Ö 3.1
Gremium: Ausschuss für Bauen, Liegenschaften und Gebäudeverwaltung Beschlussart: im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 08.06.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Auf dem Grat 2, 14195 Berlin
Ort: Dienstgebäude Auf dem Grat, Zimmer 34
1845/III Standorte für Solaranlagen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:Markl-Vieto, Sperlich 
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Wortprotokoll

Die Fraktion der Grünen begründet einleitend den Antrag und fragt nach der Beantwortung der Fragen aus dem letzten Ausschuss

Die Fraktion der Grünen begründet einleitend den Antrag und fragt nach der Beantwortung der Fragen aus dem letzten Ausschuss. BzStR Stäglin erklärt in Beantwortung der Fragen, dass ein konkretes Benennen der Kosten nicht möglich sei, da diese abhängig seien von der jeweiligen Art der Anlage, vom Zustand der baulichen Situation der einzelnen Gebäude sowie der lokalen Zusammenhänge wie Baumbewuchs etc. Im Rahmen des standardisierten Abprüfens im Rahmen der BPU würde die Wirtschaftlichkeit geprüft, jedoch nicht weiter verfolgt und mit konkreten Kosten hinterlegt, wenn die Unwirtschaftlichkeit feststehe. Bei der Mühlenau-GS betrugen die Kosten für die Vorrüstung 5.000,- € - 8.000,- €. Hinsichtlich der Maßnahme beim Arndt-Gymnasium ist das Aufbringen einer Photovoltaik-Anlage ebenfalls einer der Fragestellungen des Wettbewerbs. Beim Altbau des Gymnasiums sind die Voraussetzungen jedoch bereits jetzt schon nicht gegeben. Das Preisgericht wird am 12.06. tagen.

Die Fraktion der Grünen stellt klar, dass der Antrag die Vorbereitung von Bauwerken auf das spätere Aufbringen von Solaranlagen im Lichte der Energiewende erleichtern soll, da derzeit viele Photovoltaikanlagen deswegen nicht aufgebracht würden, weil die Finanzierung nicht gesichert sei.

Die SPD-Fraktion weist darauf hin, dass die Erfahrung zeige, dass Vorrüstung oftmals nicht gebraucht wurde und daher häufig zu unwirtschaftlichem Mitteleinsatz geführt habe. Zudem verweist sie auf die beschlossenen Nachhaltigkeitsziele, die das Ziel der Steigerung des Anteils an Solarenergie bereits festschreiben würden.

Die FDP-Fraktion hält den Antrag nicht für zielführend und verweist auf die bisherige Praxis, die notwendigen Investitionen zu tätigen und Solaranlagen nur dann aufzubringen, wenn diese umgehend realisiert werden können

Die CDU-Fraktion erklärt, die antragstellende Fraktion solle den Antrag zurückziehen, da dieser derzeit nicht sinnvoll sei und verweist diesbezüglich auf die Erfahrungen mit den Solaranlagen auf den Dächern der Kita Reha-Zentrum und der Erich-Kästner-Schule. Wenn überhaupt, dann solle zunächst ein Prüfauftrag ergehen.

Der Stadtrat ergänzt, dass die Aufgabe der Öffentlichen Hand nicht sei, Vorleistungen für spätere private Betreiber zu erbringen. Dies sein nur möglich, wenn eine Solaranlage definitiv vor der Umsetzung stünde und bereits ein Betreiber bekannt sei, mit dem man über die Kosten verhandeln könne.

Die antragstellende Fraktion zieht den Antrag zurück.

 
 

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