Auszug - Standardisierte Prüfung der Schweißnähte bei Hallenabnahmen  

 
 
43. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Liegenschaften und Gebäudeverwaltung
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Bauen, Liegenschaften und Gebäudeverwaltung Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 30.03.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Auf dem Grat 2, 14195 Berlin
Ort: Dienstgebäude Auf dem Grat, Zimmer 34
1796/III (neu) Standardisierte Prüfung der Schweißnähte bei Hallenabnahmen
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:1234
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE- und CDU-Fraktion
Verfasser:1. Markl-Vieto, Schröder
2. Hippe
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Die in der Anlage 1 beigefügte Präsentation wird verteilt

Die in der Anlage 1 beigefügte Präsentation wird verteilt. Herr Dr.-Ing. Stephan Kraus, Prüfingenieur der Firma KLW Ingenieure GmbH trägt, zum Thema Schweißen im bauaufsichtlichen Bereich dem Ausschuss vor. Der Prüfingenieur schildert schematisch die Herstellung eines Stahlträgers (Schweißkonstruktion):

Der Statiker erstellt  zunächst die bautechnischen Pläne, die im Anschluss auf technische Richtigkeit geprüft werden. Wenn eine Freigabe erfolgt, bilden diese Unterlagen die Basis für die Ausschreibung. Die beauftragte Firma fertigt den Stahlträger. Der Vorgang der Fertigung eines Stahlträgers liegt in der Verantwortung des Herstellers. Im Rahmen der Fertigung sind weitere Planungsunterlagen vom Hersteller zu erstellen (Werksplanung).  Diese entscheiden z.B. über Zusammensetzung  und Verschweißung des Stahlträgers und legen die Prüfstellen fest, wie und an welchen Stellen ein Stahlträger geprüft werden soll. Nach der Fertigung wird die Stahlkonstruktion inklusive der Fertigungsdokumentation ausgeliefert. Die Herstellung ist in Deutschland klar geregelt. Es werden nur die zertifizierten Firmen berechtigt (Herstellerqualifikation nach DIN 18800-7), Materialprüfzeugnisse auszustellen. Ebenso müssen Schweißer eine Zertifizierung besitzen. Die generelle Frage, ob es zwingend erforderlich ist, bei zukünftigen Hallenabnahmen die tragenden Schweißnähte prüfen zulassen, verneint der Prüfingenieur. Eine vollständige Fertigungsdokumentation des Herstellers gewährleistet seiner Meinung nach im Regelfall die Qualität der Schweißnähte ausreichend. Der Prüfingenieur fügt hinzu, dass eine vollständige Prüfung der Schweißnähte auch einen erheblichen Kostenfaktor darstellt, der vom Auftraggeber zu tragen ist.

Die Fraktion der Grünen fragt, wann berechtigte Zweifel an den Schweißnähten entstehen würden. Der Prüfingenieur erläutert, dass zunächst eine Sichtprüfung erfolgen sollte. Diese erfordert ein hohes Maß an Erfahrung. Bei größeren Unregelmäßigkeiten sind diese mit der Fertigungsdokumentation zu vergleichen. Der Bauüberwacher hat jederzeit das Recht sich die Fertigungsdokumentation vom Hersteller vorlegen zu lassen. Eine generelle Prüfung wäre unüblich. Beim regelkonformen Bau sollten keinerlei Probleme auftreten. Auf die Frage nach den Kosten für eine Prüfung, erörtert der Prüfingenieur die verschiedenen Prüfmethoden. Man unterscheidet u.a. Oberflächen-, kostenintensive Röntgen- und Ultraschallprüfungen, die je nach Konstruktion sinnvoll sind durchzuführen. Die Oberflächenprüfung einer Schweißnaht würde circa 700 € kosten; bei Prüfung mehrerer Nähte senken sich die Kosten.

Die Fraktion der CDU möchte wissen, ob ausländische Unternehmen der DIN 18800-7 unterworfen sind. Der Prüfingenieur versichert, dass nach Einführung der Euro-Norm sich diese Problematik nicht mehr stellen wird und ist der Meinung, dass zum jetzigen Zeitpunkt auch ausländische Unternehmen den deutschen Bauregeln unterworfen sind.

Auf Nachfrage der SPD Fraktion, gibt  der Prüfingenieur dem Ausschuss Auskunft, dass ihm gravierende Mängel an Schweißnähten nicht bekannt sind. Ein Riss an einer Schweißnaht der innerhalb der BGB-Gewährleistung ersichtlich wäre, müsste von gravierender schlechter Qualität sein und stellt einen sehr selten auftretenden Sonderfall dar. Ferner weist er darauf hin, dass seine Meinung nicht repräsentativ ist.

Die SPD-Fraktion möchte wissen, ob mutmaßliche Kosten pro Objekt in Höhe von 18.000 – 20.000 € realistisch sein könnten. Eine generelle Aussage kann der Prüfingenieur diesbezüglich nicht geben. Dies sei immer in Abhängigkeit vom einzelnen Prüfobjekt zu beziffern. In der Regel würde er eine Prüfung nur bei Anhaltspunkten empfehlen.

Eine generelle Prüfung aller Hallen sei seiner Meinung nach nicht angemessen.

Auch eine stichprobenartige Prüfung der Schweißnähte ohne Anhaltspunkte würde der Prüfingenieur auf Nachfrage der Fraktion der Grünen nicht befürworten.  Zur Vermeidung derartiger Einzelfälle, wie es bei der Halle der Erich-Kästner-Schule vorgekommen ist, rät der Prüfingenieur dem Ausschuss dazu, über die vollständigen Fertigungsdokumentation zu verfügen, auf Basis derer eventuelle Umbaumaßnahmen entschieden werden können.

Von der CDU-Fraktion ergeht abschließend der Hinweis, dass öfters bereits bei Bauvorhaben im nachhinein Mängel festgestellt wurden und diesbezüglich Verfahren zur Gewährleistung der Mängelfreiheit zu erörtern sind.

Die antragstellende Fraktion stellt den Antrag auf Vertagung, der einstimmig angenommen wird.


Abstimmungsergebnis:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (2308 KB)    
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Parlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen