Auszug - Sach- und Planungsstand SARAZENU  

 
 
58. außerordentliche öffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Haushaltsausschuss Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 10.03.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Einführend erläutert BzBm Kopp, dass die ursprünglichen Kosten für das Projekt SARAZENU bei 14,7 Mio

Einführend stellt BzBm Kopp die Entwicklung des Projekts dar. Ursprünglich waren die Kosten für die energetische Sanierung mit 14,7 Mio. € kalkuliert. Von folgenden Zuwendungsgebern liegen Finanzierungszusagen vor: vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Höhe von ca. 7 Mio. € und aus dem UEP-Programm von SenStadt ein Letter of Attend in Höhe von ca. 4 Mio. €. Die restlichen ca. 4 Mio. € sollten aus dem Bezirkshaushalt finanziert werden und wurden im Doppelhaushalt 2010/2011 festgeschrieben. In einem Wettbewerb wurde das Büro KSP als Generalplaner ausgewählt. Das Büro KSP veranschlagte im Wettbewerbsergebnis Kosten in Höhe von 15,8 Mio. €. Auf dieser Basis wurden die Vorprüfungsunterlage und die Bauplanungsunterlage erstellt. Das Projekt wurde von einer Steuerungsgruppe begleitet, die aus BzStR Stäglin, BzStR'in Otto, BzStR'in Loth und ihm selbst bestand. Im November 2010 gab es erste Informationen darüber, dass die Kosten bei 31 Mio. € liegen würden. Die Vorprüfungsunterlage ergab dann im Januar 2011 Kosten in Höhe von 32 Mio. € und die geprüfte Bauplanungsunterlage schloss im März 2011 mit 35 Mio. € ab.

 

Anhand einer Powerpointpräsentation (siehe Anlage) erläutern Frau Brandenbusch und Herr Lohausen vom Büro KSP die Kosten für das Projekt, die in Maßnahmenkatalog I (energetische Sanierung) und Maßnahmenkatalog Ia (zwingend notwendige sekundäre Sanierungsmaßnahmen für die energetische Sanierung) aufgeteilt sind. Zusätzlich angedachte, aber nicht dringend notwendige Arbeiten waren im Maßnahmenkatalog II aufgeführt. Aufgrund der Kostensteigerung wurden diese Maßnahmen bis auf die Sanierung der Sanitärräume gestrichen.

 

Es wird weiter ausgeführt, dass während des Planungsprozesses festgestellt wurde, dass aufgrund des schlechten baulichen Zustands begleitend zur energetischen Sanierung zwingend Kern- und Grundsanierungsarbeiten erforderlich sind. Diese Arbeiten waren nicht im Förderantrag enthalten und verursachten erhebliche Kostensteigerungen. Des Weiteren besteht für Teile des Rathauses aufgrund von vorgenommenen baulichen Veränderungen in der Vergangenheit kein Bestandsschutz mehr.

 

BzStR Stäglin führt aus, dass der Zustand des Rathauses in dem Ausmaß nicht bekannt war. Dies ist u.a. darauf zurückzuführen, dass durch das Ausscheiden von langjährigen Mitarbeitern viel Wissen verloren gegangen ist. Nunmehr ist dem Bezirksamt der Ist-Zustand bekannt und die notwendigen Arbeiten können geplant und durchgeführt werden. Die Mehrkosten entstehen in erster Linie durch zwingend erforderliche Brandschutzmaßnahmen insbesondere im Bauteil A. Bereits geplante Brandschutzmaßnahmen in den Bauteilen B und E in Höhe von ca. 800.000 € wurden im Hinblick auf SARAZENU zurückgestellt.

 

Das Büro KSP erläutert weiter, dass einige notwendige Maßnahmen nicht oder nur unvollständig im Förderantrag enthalten waren. So zum Beispiel der Einbau von Lüftungsschächten für die vorgesehene Lüftungsanlage, eine zu geringe Berechnung der Luftmengenrate, die Kostensteigerungen in Höhe von 1,5 Mio. € ausmacht, oder die Erneuerung der Außenanlagen nach den Fassadenarbeiten.

 

BzStR Stäglin weist darauf hin, dass das Bezirksamt bei der Antragsstellung und der Ermittlung der Antragssumme extern unterstützt wurde. Auch in Bezug auf die Fördermittelgeber waren einzelne Prüfschritte zu durchlaufen, so dass davon auszugehen war, dass die Antragssumme für die energetische Sanierung auf fundierten Zahlen beruhte.

 

Das Büro KSP erklärt mögliche Einsparpotentiale, die darin bestehen, dass Bauteil A nur teilweise und nicht hochwertig saniert wird, kompletter Verzicht auf Sanierung von Bauteil C, Vereinfachung beim Einbau der Lüftungsleitungen und Verzicht auf Sanierung der Sanitärräume in allen Bauteilen. Diese Einsparungen würden jedoch nur einen geringen Beitrag zur Kostensenkung beitragen.

 

Das Büro KSP erläutert weiter, dass es bei Kürzungen von Maßnahmen auch zu Kürzungen in der Fördersumme kommen würde und die Fördermittelgeber deutlich gemacht hätten, dass die Förderfähigkeit des Projektes in der Behandlung als Gesamtensemble bestünde und nur so der gewünschte Modellcharakter entstehen kann. Daher konnten zwecks Kosteneinsparung nur Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog II gestrichen werden. BzStR Stäglin teilt ergänzend mit, dass die Klimaschutz-Initiative aus Bundesmitteln evtl. zusätzliche Mittel in Höhe von 1 Mio. € zur Verfügung stellen würde. Aus dem UEP-Programm können keine weiteren Mittel erwartet werden. Ein Nachtragsantrag bei den Fördermittelgebern wurde nicht gestellt.

 

BzStR Stäglin weist darauf hin, dass eine energetische Sanierung des Rathauskomplexes langfristig gesehen in jedem Fall notwendig wird. Ferner wird in den nächsten Jahren die Position „Rathaus Zehlendorf“ fester Bestandteil der baulichen Unterhaltung sein, um den Sanierungsstau aufzulösen. In einem ersten Schritt sind nun die erforderlichen Maßnahmen des Brandschutzes zu realisieren. Des Weiteren sollte aus wirtschaftlichen Gründen auch darüber nachgedacht werden, ob ein Abriss und Neubau der Bauteile B, C, D und E, die nicht unter Denkmalschutz stehen, sinnvoller wäre. Nach derzeitiger Kenntnis sind die Kosten für eine Sanierung höher als für einen Abriss und Neubau.

 

Die Grüne-Fraktion führt aus, dass die Kosten für die energetische Sanierung in etwa im vorgesehenen Rahmen geblieben seien und die Kostensteigerungen allein durch die bisher versäumten Modernisierungen an den Gebäuden verursacht wurden und die ca. 7 Mio. für die Brandschutzmaßnahmen so oder so investiert werden müssten.

 

Dr. Riedel von der SE Finanzen macht deutlich, dass der Differenzbetrag in Höhe von 21 Mio. € vom Bezirk auf keinen Fall finanziert werden kann.

 

Die FDP-Fraktion erklärt, es sei zwar sehr bedauerlich, wenn die zugesagten Fördermittel nicht in Anspruch genommen werden könnten, aber aufgrund des Sanierungsstaus an den bezirklichen Schulen sind die hohen Kosten für SARAZENU den Bürgern nicht vermittelbar.

 

Die Grüne-Fraktion kritisiert, dass von der Bauabteilung ein Projekt in Höhe von 14 Mio. in Auftrag gegeben wurde und keine Kenntnisse über den schlechten baulichen Zustand des Rathauses vorlagen. Dadurch wurde das Projekt unter falschen Voraussetzungen geplant und letztendlich viel Geld vergeudet.

 

BzStR Stäglin ergänzt, dass das Projekt durch die Steuerungsgruppe, die aus zwei Drittel des Bezirksamts besteht, geleitet wurde und von daher keine Alleinverantwortung einer einzelnen Abteilung besteht. Ferner war die Fachabteilung nicht mal befugt, die Öffentlichkeitsarbeit selbständig zu leisten.

 

Die SPD-Fraktion erinnert daran, dass SARAZENU ein Projekt der schwarz-grünen Zählgemeinschaft ist und führt weiter aus, dass sie das Projekt aufgrund der hohen Kosten für nicht durchführbar hält und verweist auf schon früher geäußerte Bedenken.

 

Abschließend richtet die Grüne-Fraktion an das Büro KSP die Frage, ob das Projekt aus deren Sicht noch in irgendeiner Weise realisierbar erscheint. Das Büro KSB erwidert, dass dies sehr wünschenswert wäre, aber ein deutliches Einsparpotenzial nur erzielt werden könne, indem man sich von den energetischen Zielparametern verabschiedet. Dies hätte zur Folge, dass die Förderfähigkeit nicht mehr gegeben ist.

 

 

Der Ausschuss kommt überein, die Angelegenheit zu vertagen.

 
 

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