Auszug - Zwischenbericht zum ersten Frauen- und Mädchen-Zentrum in Steglitz-Zehlendorf (Beschluss 818/III vom 16.12.2009 - Drs. Nr. 1176/III) Frau Otto - Stadträtin für Jugend/Schule/Umwelt Frau Josten - Frauenbeauftragte Frau Biermann - Leiterin des Jugendamtes  

 
 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung und Integration
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung und Integration Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 26.01.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum C 21
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Die Ausschussvorsitzende verliest den Beschluss Nr

Die Ausschussvorsitzende verliest den Beschluss Nr. 818 (Drs. Nr. 1176/III), in dem die Bezirksverordnetenversammlung in ihrer 34. Sitzung am 16. Dezember 2009 beschlossen hatte: „Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen auch in Steglitz-Zehlendorf ein Zentrum für Frauen und Mädchen aufgebaut werden kann.“ Sie bittet BzStR’in Otto um einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Beschlusses.

BzStR’in Otto weist einleitend darauf hin, dass in Kürze ein schriftlicher Zwischenbericht folgen wird. Sie erklärt, dass Steglitz-Zehlendorf zu den wenigen Bezirken gehört, die noch kein Frauen- und Mädchenzentrum haben und dass sich das Amt bei der Umsetzung des Prüfauftrags vor allem auf die beiden wesentlichen Punkte konzentriert habe, einen Ort und eine Finanzierungsmöglichkeit für die Einrichtung zu finden.

Von den drei geprüften möglichen Standorten erscheine dem Amt das Gebäude der früheren Diskothek Pop Inn in der Ahornstraße 15a am geeignetsten. Aus Zehlendorfer Sicht liege dieser Ort zwar etwas abseits, doch sei er verkehrsmäßig sehr gut angebunden. Allerdings befinde sich die Liegenschaft nicht im bezirklichen Vermögen, sondern gehöre der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, die eigene Pläne bezüglich des Gebäudes habe. Derzeit sei dort die Geschäftsstelle des Berliner Jugendclubs untergebracht. Dessen Träger habe sich allerdings noch nicht abschließend zu der Möglichkeit geäußert, dort auch das Frauen- und Mädchenzentrum anzusiedeln.

Ebenfalls geprüft wurde das Gebäude in der Schmarjestraße 14, das jedoch nicht behindertengerecht und aus gesamtbezirklicher Sicht nicht sonderlich zentral gelegen sei. Das leer stehende Gebäude in der Hohenzollernstraße 11, in dem sich die Erziehungs- und Familienberatung befand, sei von seiner Lage und Größe her durchaus geeignet, doch werde es als Ausweichgebäude benötigt, wenn einzelne Abteilungen des Bezirksamts während der bevorstehenden Sanierung des Rathauses Zehlendorf in andere Gebäude ausweichen müssen.

Zur Finanzierung erklärt BzStR’in Otto, angesichts der finanziellen Lage des Bezirks werde das Amt die Einrichtung nicht selbst betreiben können, sondern sie an einen Träger übergeben müssen, wobei dieser voraussichtlich auf eine gemeinsame Finanzierung mit dem Amt bestehen werde. Diese Mittel müssten dann aus anderen Titeln genommen werden, wobei keinesfalls nur der Haushalt des Jugendamtes, sondern alle Abteilungen betroffen sein müssten. Insgesamt sei bei der Erledigung des Prüfauftrags allerdings auch festgestellt worden, dass die Einrichtung eines Frauen- und Mädchenzentrums noch nicht überall als dringend oder notwendig angesehen wird, so dass hier noch weitere Überzeugungsarbeit geleistet werden müsse.

In der anschließenden Aussprache weist Fr B  Frau Josten darauf hin, dass das Amt nach KJHG angehalten sei, für Mädchen und junge Frauen zum Abbau von Benachteiligung in ausreichendem Maße eigene Einrichtungen und Freiräume zu schaffen, in denen Selbstständigkeit und Selbstverwirklichung gefördert werden können. Das einzige Frauenzentrum des Bezirks, die Ratswaage, komme mit seinem nur 20 m2 großen Raum hierfür nicht in Frage, und vorhandene, von ihrem Angebot her weiter gefasste oder koedukative Beratungsstellen auch nicht. Der großflächige Bezirk Steglitz-Zehlendorf sei mit seinen 300.000 Einwohnern eine Großstadt, die ein solches Zentrum benötige. Die Fraktion GRÜNE schließt sich diesen Ausführungen an. Auch die FDP-Fraktion weist auf die vorhandene Nachfrage hin und hält die Einrichtung eines Frauen- und Mädchenzentrums für zwingend notwendig.

Fr B  Frau Josten weist weiter darauf hin, dass in zwei Jahren erneut Fraueninfrastrukturstellen beantragt werden können. Dies bedeute, dass man nun zwei Jahre Zeit habe, einen Träger zu finden, der dann entsprechende Stellen beantragen könne. In den Bezirken, in denen es ein Frauen- und Mädchenzentrum gebe, würden diesen aus dem Infrastrukturprogramm in der Regel zwei bis drei Stellen finanziert.

Die Vorsitzende regt an, zunächst nach einem Träger zu suchen und diesem alle weiteren vorbereitenden Arbeiten, z.B. die Suche nach einem geeigneten Ort, zu übergeben. BzStR’in Otto weist darauf hin, dass die in Frage kommenden Träger kaum über eigene Liegenschaften verfügen, sondern diese vom Bezirks erhalten würden, so dass die Frage nach einem Gebäude wieder von diesem gelöst werden müsste.

Die CDU-Fraktion weist darauf hin, dass es sich bei dem genannten Beschluss nur um einen Prüfauftrag handelt, der noch nichts über eine mögliche Umsetzung aussagt. Aufgrund des Zuschnitts des Ressorts von BzStR’in Otto müsste das Zentrum allerdings vor allem aus ihrem Haushalt finanziert werden. Im übrigen gebe es in zahlreichen Einrichtungen des Amtes, freier Träger und auch von Migrantenorganisationen Anlaufstellen und Beratungsangebote speziell für Frauen und Mädchen, so dass diese im Bezirk durchaus vorhanden seien und zunächst vor allem stärker vernetzt werden müssten. Falls die Realisierung eines Frauen- und Mädchenzentrum einmal konkreter werden sollte, müssten auch Doppelangebote geprüft und vermieden werden. Daher sollte nicht übereilt gehandelt werden, z.B. weil man beim Infrastrukturprogramm innerhalb dessen Fristen noch Stellen beantragen möchte. Auch zahlreiche Detailfragen zur Organisation eines solchen Zentrums seien zunächst noch zu klären.

BzStR’in Otto erklärt, angesichts der geschilderten Lage ( - ungeklärte Finanzierung; der Träger des Berliner Jugendclubs erklärt sich nicht - ) sei sie etwas ratlos, wie im Augenblick weiter verfahren werden soll. Möglicherweise müssten einzelne Angebote zunächst bei bestehenden Einrichtungen untergebracht bzw. weiter ausgebaut werden. Ein solcher erster kleiner Schritt sei besser, als ohne konkrete Resultate und Angebote weiterzumachen. Allerdings würden diese Angebote dann an anderer Stelle abgezogen.

 
 

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