Auszug - Aufgabe einer Waldfläche: Königstraße Ecke Bismarckstraße  

 
 
49. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz
TOP: Ö 3.3
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 11.01.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende berichtet, er habe auf Nachfrage von den Berliner Forsten mit Datum vom 17

Der Ausschussvorsitzende berichtet, er habe auf Nachfrage von den Berliner Forsten mit Datum vom 17.12.2010 die Auskunft erhalten, dass es sich bei dem Grundstück Königstraße Ecke Bismarckstraße um eine Waldfläche nach Landeswaldgesetz handelt. Er bittet um Meinungsäußerungen, wie damit verfahren werden soll.

BzStR Stäglin erklärt, das Bezirksamt könne die Feststellung nicht akzeptieren, dass es sich um eine Waldfläche handelt, da das Amt bereits erklärt habe, dass es das Grundstück im Zuge der Zuordnung des allgemeinen Finanzvermögens auf die jeweiligen Fachvermögen in das Fach Fachvermögen des Naturschutz- und Grünflächenamtes übernehmen wolle, um dort eine öffentliche Grünanlage zu entwickeln. In diesem Zusammenhang habe es weder von SenStadt noch vom Liegenschaftsfonds einen Hinweis darauf gegeben, dass es sich dabei um eine Waldfläche handeln könnte. Daher habe sich das Amt nun nochmals mit den Berliner Forsten in Verbindung gesetzt und dabei auch darauf hingewiesen, dass es nicht plane, auf dem Grundstück massiv in den Baumbestand einzugreifen, sondern dort schonend einen Weg zum Kleistgrab zu führen. Diese Gespräche seien allerdings noch nicht abgeschlossen.

Auf Nachfrage der Fraktion GRÜNE erläutert BzStR Stäglin, dass die Herrichtung des Weges zwar von den in Aussicht gestellten Mitteln der Cornelsen-Stiftung finanziert würde, der Bezirk aber die Folgekosten, d.h. den Unterhalt und die Pflege des Grundstücks, zu übernehmen hätte. Allerdings wäre die Alternative zu einer Entwicklung zu einer öffentlichen Grünanlage die Übertragung des Grundstücks an den Liegenschaftsfonds und seine bauliche Entwicklung gewesen. So gebe es zwar schon einen B-Planentwurf, der die Entwicklung zu einer öffentlichen Grünanlage vorsieht; der noch geltende Bebauungsplan weise hier jedoch einen Villenstandort aus.

Auf eine entsprechende Nachfrage der FDP-Fraktion erklärt BzStR Stäglin, wenn der Weg zum Kleistgrab nicht über das Grundstück, sondern über die Bismarckstraße geführt würde, könne man davon ausgehen, dass die Förderung durch die Cornelsen-Stiftung nicht mehr zur Verfügung steht. Allerdings sei es ohne einen Bezug zum Kleistgrab auch nicht mehr möglich, das Grundstück im Fachvermögen des Naturschutz- und Grünflächenamtes zu halten. Vielmehr seien alle Grundstücke, für die keine Notwendigkeit für den Verbleib im Fachvermögen besteht, entsprechend einem Beschluss des Abgeordnetenhauses dem Liegenschaftsfonds zur Vermarktung zuzuordnen.

Die SPD-Fraktion weist darauf hin, dass das „Kleist-Jahr“ bereits begonnen hat und erkundigt sich, bis wann die angestrebten Maßnahmen abgeschlossen sein sollen. BzStR Stäglin nennt den November 2011.

Der Ausschussvorsitzende erklärt, ohne den Bezug zum Kleistgrab käme niemand auf die Idee, dieses verkehrsumtoste Grundstück zu einer Grünfläche umzugestalten, zumal auf der gegenüber liegenden Seite der Straße mit der Ronneby-Promenade eine weit größere und attraktivere Grünfläche bestehe. Weiterhin verlöre das Land Berlin den (Erlös-)Wert des Grundstücks für eine Grünanlage, die nur Kosten verursachen, aber kaum genutzt würde. Die Einrichtung einer Grünanlage an dieser Stelle wäre daher eine Fehlinvestition. Die SPD-Fraktion erklärt, dies sei eine Beerdigung erster Klasse dieses Projektes.

BzStR Stäglin bittet den Ausschuss um eine Positionierung, damit das Bezirksamt mit einem Votum der Bezirksverordnetenversammlung weiterarbeiten kann. Der Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass die Fraktionen nunmehr die Möglichkeit haben, entsprechende Anträge für die BVV zu stellen.

Auf Bitten der Fraktion GRÜNE sagt BzStR Stäglin abschließend zu, den Fraktionen Kartenmaterial zu dem Grundstück zur Verfügung zu stellen.

 
 

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