Auszug - "Park Range" in Lichterfelde-Süd öffnen
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BzStR Stäglin erklärt, bereits aufgrund von Bürgeranfragen sei das Rechtsamt gebeten worden, wie dies auch im Antrag gefordert wird, zu prüfen, ob § 35 des Naturschutzgesetzes Berlin auf das ehemalige Militärgelände Park Range angewendet werden kann und eine Zugänglichkeit des Grundstücks ermöglicht werden muss. Über das Ergebnis der Prüfung werde er voraussichtlich in der nächsten Sitzung berichten können. Auf Bitten der Fraktion GRÜNE wird der Antrag vertagt. |
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