Auszug - Bauvorhaben der Wasserbetriebe im Bezirk  

 
 
49. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz
TOP: Ö 5.2
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 11.01.2011 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
1593/III (neu) Bauvorhaben der Wasserbetriebe im Bezirk
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:1096
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-FraktionSPD-, GRÜNE- und CDU-Fraktion
Verfasser:1. Karnetzki, Semler
2. Markl-Vieto, Hippe
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende zitiert aus § 3 des Straßenausbaubeitragsgesetzes: „Vor der Entscheidung über die durchzuführende Ausbauvariante ist die Zustimmung der Bezirksverordnetenversammlung, bei Ausbaumaßnahmen der Hauptverwaltung die des zuständigen Au

Der Ausschussvorsitzende zitiert aus § 3 des Straßenausbaubeitragsgesetzes: „Vor der Entscheidung über die durchzuführende Ausbauvariante ist die Zustimmung der Bezirksverordnetenversammlung, bei Ausbaumaßnahmen der Hauptverwaltung die des zuständigen Ausschusses des Abgeordnetenhauses einzuholen.“ Er weist darauf hin, dass an keiner Stelle des Gesetzes eine Einschränkung dieser Regelung vorgenommen wird und damit die Zustimmung der BVV vor der Entscheidung getroffen werden muss. Dies gelte auch, wenn Gefahr im Verzuge sei. Eine Zustimmung, die erst nach Beginn oder nach Durchführung der Ausbaumaßnahme erfolgt, könne daher nicht mehr zu einer Beitragspflicht der Anlieger führen. Bei den Straßen, die derzeit in Angriff genommen werden, habe die BVV nicht über die Maßnahmen befunden, so dass von den Anwohnern keine Beiträge erhoben werden können.

BzStR Stäglin erklärt, es gebe nicht einen Fall, wo vor Beschluss des Bauprogramms durch die BVV mit der Maßnahme begonnen wurde. Hinsichtlich der Holbeinstraße habe er bereits deutlich gemacht, dass der Teil der Maßnahme, der vor Beschluss durchgeführt wurde, nicht abgerechnet werden könne. Bei den anderen Maßnahmen würde einschließlich der vorbereitenden Anliegerinformation nach Gesetz vorgegangen. Im Übrigen habe eine erneute Prüfung auch durch das Rechtsamt ergeben, dass für die Maßnahme in der Holbeinstraße zwischen der Drakestraße und dem Kadettenweg keine Straßenausbaubeiträge zu erheben sind, da es sich hierbei lediglich um eine allgemeine Verbesserung der Entwässerung, aber nicht um eine Verbesserung für die Grundstücke der Anwohner handelt. Diese hätten auch weiterhin keine Einläufe zum Kanal in der Straße, sondern nur eine Versickerung des Wassers. Die Anlieger würden in Kürze ein entsprechendes Informationsschreiben erhalten. Auf Bitten der Fraktionen sagt BzStR Stäglin zu, diesen eine Kopie des Schreibens zukommen zu lassen.

Da eine Einladung an die Berliner Wasserbetriebe bereits ergangen ist (vgl. TOP 5.1), wird der zweite Absatz des Antrags gestrichen, der dies fordert. Die CDU-Fraktion tritt dem Antrag bei.

Bei einer Abstimmung wird der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen.

Die Fraktionen der SPD und der GRÜNEN sowie BzStR Stäglin bitten abschließend darum, dass trotz der Erledigung der beiden Drucksachen Nr. 1571/III und 1593/III (neu) durch den Ausschuss die Wasserbetriebe zur nächsten Sitzung eingeladen werden, da die Notwendigkeit für ein Gespräch weiterhin bestehe.

Wie in TOP 1 festgelegt, stellt der Bürger Herr S. seine Fragen, die er zur Einwohnerfragestunde eingereicht hatte, im Zusammenhang mit diesem Tagesordnungspunkt. Er erkundigt sich, ob bzw. wie sich das Land Berlin bzw. der Bezirk an den Kosten der Maßnahme zur Erneuerung der Straßenentwässerung beteiligt, und ob es rechtlich zulässig ist, dass von den Anwohnern Straßenausbaubeiträge erhoben werden, wenn das Land bzw. der Bezirk keinen projektbezogenen Eigenbeitrag an einer Maßnahme zu leisten hat.

BzStR Stäglin erklärt, dass der Bezirk sich nicht an den Kosten beteiligen werde, und verliest eine ausführliche Stellungnahme, die die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Beantwortung der Fragen von Herrn Scheel ihm per Email hatte zukommen lassen. Die Email wird dem Protokoll als Anlage 3 beigefügt.

Herr S. kritisiert abschließend, dass die Antworten des Bezirksamt auf die 21 Fragen, die er zur Einwohnerfragestunde der November-Sitzung des Stadtplanungsausschusses eingereicht hatte, im Protokoll nicht im Detail wiedergegeben sind. Der Ausschussvorsitzende weist darauf hin, dass Wortprotokolle nicht möglich sind.


Abstimmungsergebnis:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage (381 KB)    
 
 

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