Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt
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TOP 6.1 – Grundwassersanierung Dahlemer Weg
Herr Dr. Ruck erläutert, dass bislang weit über 6 t Perchlorethylen aus dem Grundwasser entfernt werden mussten. Alle Bemühungen, die Quelle für die Grundwasserkontamination einzugrenzen, sind bislang gescheitert (zuletzt siehe Bericht über Schrägbohrungen). Nun wird das Amt Ende des Monats Bodenluftuntersuchungen auch auf einem Nachbargrundstück durchführen, um Anhaltspunkte für einen Eintrag aus alten Abwasseranlagen nachzugehen. Da mit einem schnellen Ende der Grundwassersanierung nicht gerechnet wird, hat das Amt eine Information der Öffentlichkeit an der Anlage beauftragt.
TOP 6.2 - Orange Box
Informationen der BSR über die „Orange Box“ als neue Wertstofftonne werden verteilt. Neben kleineren Abfallbehältern am Haus in Mehrfamilienhausgebieten wurden in Einfamilienhausgebieten des Bezirks 24 Behälter auf Straßenland aufgestellt. Insbesondere die Rücknahme von Elektrokleingeräten stellt eine wesentliche Umweltentlastung dar, weil Elektro- und Elektronikgeräten nicht mit der Restmülltonne entsorgt werden dürfen. Hierfür standen bisher im Bezirk nur die zwei Recyclinghöfe zu Verfügung - eine Zumutung für gesetzestreue Bürger. Wie berichtet, hatte sich das Amt nach der Einstellung der mobilen Problemstoff-Sammlung in der vergangenen Legislaturperiode an die zuständige Senatsverwaltung gewandt.
Auf Nachfrage erläutert Hr. Dr. Ruck, dass anders als für Batterien bei Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren keine Rücknahmeverpflichtungen des Handels bestehen. Vielfach werden diese jedoch freiwillig zurückgenommen und es liegt an jedem Kunden diesen Aspekt bei der Auswahl seines Verkäufers einzubeziehen. Eine rechtskonforme Entsorgung ist sonst nur bei den zwei Recyclinghöfen im Bezirk möglich.
TOP 6.3 - Urteil zu Solaranlage auf einem denkmalgeschützten Haus
Hr. Dr. Ruck berichtet von dem Urteil gegen das Bezirksamt zur Versagung der Errichtung einer Solaranlage auf einem denkmalgeschützten Haus, das auch in der Presse große Beachtung fand. In dem Gerichtsurteil (VG 16K 26.10) wird hervorgehoben, dass der Aspekt Umweltschutz als Staatsschutzziel (Grundgesetz Artikel 20a) bei der Abwägung zu Gunsten der Solaranlage berücksichtigt werden muss. Das Bezirksamt hat gegen das Urteil keine Berufung eingelegt und wird nach Auskunft des Rechtsamtes den positiven Klimaschutzaspekt von Solaranlagen bei zukünftigen Entscheidungen berücksichtigen.
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