Auszug - Keine "Laubpuster"
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Das Amt erläutert, dass im Hinblick auf den Lärm in Wohngebieten gesetzliche Einschränkungen für Laubbläser existieren. Danach ist ihr Einsatz an Werktagen nur zulässig in der Zeit von 9.00 – 13.00 und 15.00 – 17.00 Uhr. Auch das Umweltamt erreichen zur Herbstzeit immer wieder Beschwerden. Nach Erörterung der verschiedenen Einsatzgebiete von Laubbläsern und ihrer Wirkung präzisiert die antragstellende Fraktion den Antrag: „Das Bezirksamt wird aufgefordert, möglichst keine bzw. allenfalls lärmarme Laubpuster im Bezirk einzusetzen“.
Dieser Antrag wird bei 7 Ja-Stimmen, keinen Gegenstimmen und 5 Enthaltungen angenommen. |
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