Auszug - Keine "Laubpuster"  

 
 
47. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz
TOP: Ö 5.10
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 09.11.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
1650/III Keine "Laubpuster"
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:1099
 Ursprungaktuell
Initiator:FDP-FraktionFDP- und CDU-Fraktion
Verfasser:1. Breidenbach, Dr. Kottusch-Geiseler
2. Hippe
 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

BzStR Stäglin erklärt, aufgrund der dem NG zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten sei es notwendig, dass alle 81 Laubpuster des Amtes eingesetzt werden

BzStR Stäglin erklärt, aufgrund der dem NG zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten sei es notwendig, dass alle 81 Laubpuster des Amtes eingesetzt werden. Wenn man auf ihren Einsatz verzichten und stattdessen wieder das Laub zusammenharken würde, wären bei einer Verdreifachung der Kosten ca. 50 zusätzliche Kräfte nötig. Dabei könne man nicht darauf setzen, dass man diese über MAE- oder andere Maßnahmen erhält.

Die CDU-Fraktion weist darauf hin, dass der Antragstext präzisiert werden müsse, da er sich nur auf die vom Bezirk genutzten Laubpuster beziehen könne. Ansonsten könne sie die von BzStR Stäglin vorgebrachten Argumente der fehlenden Mittel und Mitarbeiter nachvollziehen. Die FDP-Fraktion erklärt, der Antrag solle aber auch als Appell an private Gartenbesitzer wie auch an das Bezirksamt verstanden werden, mit Laubpustern wegen der Umweltbelastung sorgsam umzugehen.

Die Fraktion GRÜNE schlägt vor, den Antrag dahingehend umformuliert werden, dass das Amt seinen Maschinenpark erneuert und die Laubpuster zugunsten von Laubsaugern abstößt.

Die SPD-Fraktion bittet um Vertagung des Antrags. In Hinblick darauf, dass er noch in zwei weiteren Ausschüssen behandelt werden muss, weisen die Fraktionen der FDP und der GRÜNEN darauf hin, dass die Laubsaison längst vorbei ist, wenn die BVV endlich darüber entscheidet.

Der Antrag wird vertagt.

 
 

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