Auszug - Aufhebung der Sperre zum Investitionsvorhaben Radwegsanierung Wolfensteindamm (Drs. Nr. 1152/III)  

 
 
47. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Naturschutz
TOP: Ö 5.4
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Naturschutz Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 09.11.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
1613/III Aufhebung der Sperre zum Investitionsvorhaben Radwegsanierung Wolfensteindamm (Drs. Nr. 1152/III)
   
 
Status:öffentlichAktenzeichen:1097
 Ursprungaktuell
Initiator:GRÜNE-FraktionGRÜNE-Fraktion
Verfasser:Markl-Vieto, Köhne 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
 
Wortprotokoll

BzStR Stäglin informiert, dass die derzeit vorgenommene Fahrbahnsanierung am Wolfensteindamm nicht aus der im Antrag genannten Maßnahme, sondern aus dem Schlaglochsanierungsprogramm finanziert wird

BzStR Stäglin informiert, dass die derzeit vorgenommene Fahrbahnsanierung am Wolfensteindamm nicht aus der im Antrag genannten Maßnahme, sondern aus dem Schlaglochsanierungsprogramm finanziert wird. Es müsse allerdings noch geprüft werden, ob sofort sämtliche Markierungen wieder aufgetragen werden müssen, da einige wieder entfernt werden müssten, wenn später ein Fahrradangebotsstreifen markiert wird.

Er nennt den zweiten Änderungswunsch des Antrags problematisch, da er der maßnahmenbezogenen Festlegung in der Investitionsplanung widerspreche. Hier könne eine Einsparung nicht für andere undefinierte Projekte verwendet werden. Speziell dieser Teil des Antrags müsse daher unter Einbeziehung des Finanzdezernenten im Haushaltsausschuss erörtert werden.

Die Fraktion GRÜNE bittet um eine geteilte Abstimmung über die beiden Absätze des Antrags. Dies erleichtere es dem federführenden Haushaltsausschuss, sich mit jedem der beiden Anliegen des Antrags zu befassen. BzStR Stäglin fragt, ob die Nennung nicht verbrauchter Gelder im Antrag bedeutet, dass es keinen Parkstreifen mehr geben soll.

Auf Bitten der CDU-Fraktion, die die Situation vor Ort noch einmal in Augenschein nehmen will, wird der Antrag vertagt.

 
 

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