Auszug - Denkmalschutz Chausseestraße (Westseite)
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Im Laufe der Erörterung formuliert die CDU-Fraktion den Text ihres Antrags wie folgt um (Änderungen hervorgehoben): „Das Bezirksamt möge, sowie noch nicht geschehen, pflichtgemäß prüfen, ob Denkmalschutz für die Häuserzeile Chausseestraße zwischen Königstraße und Otto-Erich-Straße (exclusive Supermarkt) besteht. Die BVV hält die Häuserzeile im wesentlichen für schützenswert.“ Bei einer Abstimmung wird der Antrag in der geänderten Fassung mit 13 Ja-Stimmen und keiner Nein-Stimme bei keiner Enthaltung angenommen. |
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