Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
45. öffentliche Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 02.11.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Frau Rellermeier, BEA-Vorstand, hat sich mit folgender Frage angemeldet:

 

Nach § 5 Abs 7 SEK I-VO darf an der Integrierten Sekundarschule die Höchstgrenze von 26 Schülern und Schüler für Klassen der Jahrgangsstufe 7 und 8 nicht überschritten werden? Wer gemäß § 8 Abs 1 SEK I-VO die Probezeit nicht bestanden hat, wechselt vom Gymnasium zur Integrierten Sekundarschule. Nach § 5 Abs 9 SEK I-VO verbleiben Schülerinnen und Schüler der Grundstufe einer Integrierten Sekundarschule an dieser Schule, soweit nicht ihre Erziehungsberechtigten eine andere Schule wünsche. Damit haben Schüler der Sekundarschule Vorrang.

In der ersten Verordnung zur Änderung der Sekundarstufe I-Verordnung (GVBl 23-2010 v. 25.9.2010) tritt unter Artikel II.2 „Abweichend von Absatz 1 tritt Artikel I bezüglich des § 7 – hier das Probejahr am Gymnasium – am 1. August 2011 in Kraft.“ Damit gilt für dieses Schuljahr das Probehalbjahr am Gymnasium.

Kann deshalb eine Sekundarschule die Aufnahme von Schülern, die das Probehalbjahr am Gymnasium nicht geschafft haben, verweigern, um § 5 Abs. 7 und 9 SEK I-VO einhalten zu können?

 

Herr Speyer, Schulamtsleiter, erklärt, dass eine Aufnahme rückläufiger Schülerinnen und Schüler an einer Sekundarschule wegen erreichter Klassenfrequenz nicht möglich ist (siehe auch § 44 SchulG). Die Anzahl bleibt abzuwarten, um zu prüfen, ob weitere Klassen eingerichtet werden oder auf Nachbarbezirke verwiesen werden muss. Es wird versucht, im eigenen Bezirk Lösungen zu finden.

 

Herr Archut hat sich mit folgender Frage angemeldet:

Kann der Teilungsunterricht der Klasse 7c der Beethoven-Oberschule auch für die kommenden drei Schuljahre garantiert werden?

 

Herr Harnos, Schulaufsicht, erklärt, dass der Teilungsunterricht für dieses Schuljahr organisiert werden konnte. Eine Weiterführung des Teilungsunterrichts in den kommenden Schuljahren ist abhängig von den Schülerzahlen. Bei weiterer großer Nachfrage wird versucht, diese Regelung beizubehalten.

BzStR’in Otto ergänzt, dass die Hausmeisterwohnung vorübergehend für den Unterricht umgebaut wird. Die Bauabteilung prüft derzeit die Umsetzung und die Umbaukosten. Eine Fertigstellung ist voraussichtlich bis zu den Winterferien geplant.

 

Herr Feler hat sich mit folgenden Fragen angemeldet:

 

In diesem Schuljahr ist bereits ein erheblicher Teil des Unterrichts in den Schulen ausgefallen. Da noch immer nicht alle Schulen zu mindestens 100 % mit Lehrern ausgestattet wurden, wird auch weiterhin Unterricht ausfallen. Das Gesetz zur Schulpflicht bedeutet nicht nur, dass die Schüler am Unterricht teilnehmen müssen, sondern es legt gleichzeitig fest, dass der Unterricht auch stattfinden muss. Wie werden die ausgefallenen Unterrichtsstunden kompensiert? Wie wird die BVV die Rechte der Schüler vertreten? Wer ist verantwortlich und möglicherweise auch schadensersatzpflichtig? Beabsichtigt die BVV Klage zu erheben? Falls nicht, warum nicht?

 

Herr Harnos erklärt, dass zu wenig Lehrerstellen zugeordnet sind. Am 15.12.2010 findet die Lehrerbedarfsprüfung statt, in der der Lehrermangel dokumentiert wird. Der Unterrichtsausfall ist auch auf einen erhöhten Krankenstand zurückzuführen. Andererseits fehlen auch Bewerber, um freie Lehrerstellen zu besetzen. Es wird versucht, u.a. auch durch regelmäßige Abfrage und Auswertung, eine 100%-ige Lehrerausstattung in den Schulen zu erreichen.

 

Herr Pinkert hat sich mit folgender Frage angemeldet:

 

Am Beethoven-Gymnasium wird die hundertprozentige Lehrerausstattung nur durch den Einsatz von PKB-Mitteln erreicht. Durch die schlechten Vertragsbedingungen droht die Abwanderung besonders von jungen und engagierten Lehrern. Wann ist mit den (bereist zugesagten) Festverträgen zu rechnen?

 

Herr Harnos berichtet, dass versucht wird, die PKB-Verträge bis zum Schuljahresende zu befristen mit anschließender Überführung in unbefristete Stellen. Demnach wird bei den befristeten Beschäftigungsverhältnissen eine Entfristung zum nächsten Schuljahr erwartet.

In Bezug auf die Lehrerausstattung am Beethoven-Gymnasium werden voraussichtlich weitere Einstellungen vorgenommen. Mit zwei weiteren Lehrern ist der Unterricht nahezu zu 100% abgedeckt.

 
 

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