Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
43. öffentliche Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 31.08.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Zehlendorf
 
Wortprotokoll

Frau Dr. Träger, Elternsprecherin der Grundschule unter den Kastanien, hat sich mit folgenden Fragen angemeldet:

 

1.         In der Einwohnerfragestunde am 6. Juli 2010 habe ich als Rollstuhlfahrerin bereits Fragen zum eingeschränkten Aufzugsbetrieb in der GS unter den Kastanien gestellt. Mich interessiert nun, was zwischenzeitlich zur Lösung des Problems in die Wege geleitet wurde?

2.         Die Bezirksstadträtin Frau Otto hat mir im Oktober 2009 zugesichert, dass bis Ende 2009 eine Lösung für dieses Problem nicht nur gefunden, sondern auch umgesetzt sein wird. Wie ist der Stand der Verhandlungen mit dem Fachbereich Baumanagement?

3.         Ist bis Ende August 2010 keine endgültige Lösung des Problems erfolgt, kann dann wenigstens garantiert werden, dass ich an den nahenden Elternabenden im September ohne Einschränkungen teilnehmen kann?

 

BzStR’in Otto berichtet, dass die Ausschreibung eines Notrufverfolgungs- und Wartungsauftrages für die Aufzugsanlagen in allen Gebäuden der Bezirksverwaltung abgeschlossen ist. Die abgegebenen Angebote liegen seit Kurzem vor. Die Vorbereitung der Ausschreibung gestaltete sich außergewöhnlich langwierig, da zunächst eine verlässliche Gesamtdatenbasis zu den vorhandenen Aufzügen und deren technischer Ausstattung geschaffen werden musste. Die Auftragsvergabe soll voraussichtlich Ende September erfolgen. Anschließend wird die Aufschaltung der Notrufvorrichtungen auf die Alarmzentrale des Auftragnehmers durchgeführt werden. Mit diesen Arbeiten soll an der Grundschule unter den Kastanien begonnen werden.

Bis zur Herstellung der unbeschränkten Betriebsbereitschaft des Aufzuges wird entsprechend der Absprache vom 06. Juli 2010 eine Teilnahme an den dem Schulamt rechtzeitig vorab mitgeteilten Terminen der Elternabenden durch Anordnung von Mehrarbeit für den Schulhausmeister als eingewiesener Aufzugswart ermöglicht werden.

 

Herr Pinkert hat sich mit folgenden Fragen angemeldet:

 

Mein Sohn hat zum neuen Schuljahr auf die Beethoven-Oberschule (Gymnsium) gewechselt. In seiner Klasse (7c – Englischklasse) sind insgesamt 38 Schülerinnen und Schüler, obwohl nach der SEK I-VO max. 32 in einer Klasse sein dürfen. (Auch die Nachbarklassen liegen über dieser Grenze).

 

1.         Wer hat die zusätzlichen Anmeldungen genehmigt?

2.         Was tut die Schulaufsicht, um die Klassenstärke auf 32 zurückzuführen?

3.         Wie werden solche Überschreitungen in Zukunft vermieden?

 

BzStR’in Otto berichtet:

Die unterschiedlichen Profilklassen (Musik, Mathematik, zusätzliches Englisch, Französisch) am Beethoven-Gymnasium stellen eine Besonderheit dar. Daher können die Schülerinnen und Schüler nicht beliebig umgesetzt werden.

 

Einerseits kam die Überschreitung durch zwei Schüler, welche bereits ein Gymnasium besucht hatten, und einen Schüler, welcher durch die Meldesituation nicht aufgenommen werden dürfen, zustande. Da die Schüler zu Unrecht vorgezogen wurden, waren drei zusätzliche Bewerber im Rahmen des effektiven Rechtschutzes aufzunehmen. Eine Rücknahme der erteilten Zusage gegenüber den drei fehlerhaft aufgenommenen Bewerbern war nicht möglich, da diesen Bestandsschutz zuzustehen ist. Danach war eine Frequenz von 35 Schülerinnen und Schüler für diese Klasse hinzunehmen. 

Andererseits mussten aufgrund einer Zwischenentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin drei weitere Schüler aufgenommen werden. Entsprechende schriftliche Beschlüsse des Verwaltungsgerichts liegen derzeit nicht vor. Allerdings ist anzunehmen, dass das Gericht die zusätzliche Belastung damit begründet, dass die Art der Auswahlentscheidung, wonach Schüler ihren Klassenwunsch zur Aufnahme in die musikbetonte Profilklasse nach einer nur für diesen Bereich angebotene Beratung abänderten – hier Englischklasse –, eine Benachteiligung gegenüber anderen Bewerbern darstellt, die keine Beratung in Anspruch nehmen konnten.

Soweit die entsprechenden Beschlüsse vorliegen, wird geprüft, ob eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt wird.

 

Zum Vorschlag, Teilungsunterricht durchzuführen, um die Situation etwas zu entspannen, berichtet Herr Harnos, Schulaufsicht, dass die notwendigen Lehrerstunden finanziert werden können. BzStR’in Otto fügt hinzu, dass versucht wird, Räume zur Verfügung zu stellen.

 

Als Ergänzung zum Anliegen des Herrn Pinkert, erkundigt sich Frau Dybe, wie der Unterricht am Beethoven-Gymnsium qualitativ aufrecht erhalten werden kann.

 

Herr Harnos erklärt, dass der Bedarf der Schule sich nach der Anzahl der Schüler richtet. Man geht davon aus, dass an einem Gymnasium 29 Schüler benötigt werden, um die Anzahl der Stunden zu erhalten, die für die Stundentafel nötig sind. Derzeit liegt das Beethoven-Gymnasium mit 20 Schülern über dem Durchschnittswert von 29 Schülern, 20 Schüler bedeuten 27 bis 28 Stunden, die zur Verfügung stehen, welche rein rechnerisch als Bedarf anerkannt sind. Weiterer benötigter Bedarf der Stundentafel für die zusätzlichen Teilungsgruppen wird abgedeckt.

 

Die Berechnung des Bedarfes der Schule orientiert sich an der Anzahl der Schüler, d.h. bei 100%-iger Schüleraufnahme sind alle Schüler eingerechnet. Die berechneten Stunden werden benötigt, um den Unterricht nach Stundentafel abzudecken. Wenn Stundenrücklagen vorhanden sind, die nicht für den Unterricht benötigt werden, können diese für AGs oder zusätzlichen Teilungsunterricht verwendet werden.

 

Frau Stockhausen-Döring, BEA-Vorstand, hat sich mit folgenden Fragen angemeldet:

 

1.       Können an Schulen mit einer hohen Nachfrage mehr Räume geschaffen und mehr Personal eingesetzt werden?

2.       Stimmt es, was der Presse zu entnehmen war, dass an einigen Grundschulen, die gesetzlich zugelassene Zahl von 24 Schülern pro Klasse wegen unvorhersehbar hohen Schülerzahlen deutlich überschritten wird?

3.       Wie sieht die Situation nach den Kürzungen der Integrationsstunden am Fichtenberg-Gymnasium aus?

4.       Lehrerausstattung Goethe-Oberschule und Max-von-Laue-Oberschule

5.       Doppeljahrgang: In den momentanen 11 und 12 Stufen weisen die Stundenpläne der Schüler teilweise 10 bis 11 Stunden am Stück auf. Gibt es von Seiten des Bezirksamtes Überlegungen, Samstagsunterricht organisatorisch zu ermöglichen, um diese Situation zu entzerren? Wie kann man dieser Raumknappheit begegnen?

6.       Gibt es eine Möglichkeit, die Zugangssituation zum Gymnasium Steglitz zu verbessern? Dank des Abriss der Hausmeisterwohnung, Neubau der Mensa, Umbaus von Klassen zu Horträumen, Sanierung der Aula (Einziehen einer neuen Decke) und der energetischen Sanierung der Fassaden ist nur ein einziger sicherer Zugang über den sogenannten Lehrereingang direkt auf die Heesestr. möglich. Eine schmale Treppenhilfskonstruktion zur Robert-Lück-Str. bietet nur einen schmalen Ausgang vom Schulhof. Im Katastrophenfall würden diese Ausgänge nicht reichen. Das der Schulhof nicht ebenerdig zugänglich ist, können die Schüler momentan nicht mit dem Fahrrad zur Schule kommen.

 

zu 1.

BzStR’in Otto berichtet, dass das Schaffen von zusätzlichen Räumen an Schulen mit hoher Nachfrage aufgrund einerseits der Gebäudesituation, andererseits aus finanziellen Gründen kaum möglich ist. Da auch das Nachfrageverhalten nicht konstant ist, ist eine Umverteilung der Schülerinnen und Schüler an Schulen, deren Aufnahmegrenze noch nicht erreicht ist, sinnvoller. Im Übrigen wird sich im nächsten Schuljahr das Aufnahmeverfahren ändern und möglicherweise zu einer anderen Verteilung führen.

Bei Übernachfrage können 60 % der Schule durch die Schulleitung nach bestimmten vorher durch die Schulkonferenz festgelegten Kriterien in Abstimmung mit der Schulaufsicht ausgewählt werden, 30 % werden durch Los verteilt, 10 % sind Härtefälle.

zu 2.

Die Höchstfrequenz in Grundschulen liegt nach der Grundschul-Verordnung bei 26 Schülerinnen und Schülern. Bei entsprechender Notwendigkeit und in Abstimmung mit der Schulleitung wird nur in wenigen Fällen überschritten.

 

zu 3. und 4.

siehe Bericht der Schulaufsicht

 

 

zu 5.

BzStR’in Otto berichtet, dass der Doppeljahrgang eine vorübergehende Situation ist. Bei räumlichen Problemen müssen keine Kosten auslösende Lösungen gefunden werden. Samstagsunterricht muss mit der Schulleitung und der Schulaufsicht abgesprochen werden. Schließdienst und geheizte Räume können zur Verfügung gestellt werden.

 

zu 6.

Herr Weese erklärt, dass derzeit viele Baumaßnahmen an diesem Standort durchgeführt werden, welche wünschenswert sind, aber auch zwangsläufig zu Einschränkungen führen. Um die Situation einigermaßen erträglich zu gestalten, wurde in Absprache mit der Schulleitung ein Bereich mit Bauzäunen abgetrennt, damit die Fahrräder abgestellt werden können. Trotz gesperrter Zufahrt zum Schulhof ist nach Aussage des Brandschutzgutachters eine eventuelle Rettung über entsprechende Leitern möglich. Eine Zugänglichkeit für die Sportler zur Robert-Lück-Str. wurde entsprechend des Vorschlages vom Architekten geschaffen. Wegen der nicht DiN-gerechten Ausführung soll am kommenden Donnerstag eine Lösung durch eine Besprechung vor Ort stattfinden. 

 

 

Frau Samani, BEA-Vorstand, hat sich mit folgender Frage angemeldet:

 

1.       Wie soll dem Platzmangel am Arndt-Gymnasium, der durch die kurzfristige Schließung der „Villa“ wegen zu hoher Schimmelpilzkonzentration entstanden ist, begegnet werden? Kann ein Container aufgestellt werden?

2.       Wann werden im Paulsen-Gymnasium die Umbauarbeiten der Aula und der Neubau der Mensa beginnen? (zzgl. Fahrstuhl)

 

zu 1.

BzStR’in Otto berichtet, dass der Wasserschaden mit möglichst geringen Kosten saniert wurde, da das Gebäude abgegeben wird. Ein Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung sieht vor, das Arndt-Gymnasium vierzügig auszustatten. Des Weiteren ist der Bau einer Mensa geplant. Demnach folgen weitere Baumaßnahmen, um unter anderem auch Platz zu schaffen.

Herr Speyer, Schul L, fügt hinzu, dass das Bauamt drei spezielle eingerichtete PC-Räume hergerichtet hat. Ausweichmöglichkeiten sind nicht vorhanden, was auch von der Schulleitung bestätigt wird. In Bezug auf die Sanierung des Wasserschadens wurde eine Luftgütemessung erstellt, um das Gebäude endgültig freizugeben. Das Ergebnis wird am kommenden Freitag, den 03.09.2010 vorliegen.

 

zu 2.

Herr Weese, Schul Plan, berichtet, dass die Baumaßnahme am Aufzug im November 2010 abgeschlossen ist. Für die Aulaumgestaltung und den Mensaneubau findet demnächst die Vorbereitung für die Erstellung der Leistungsverzeichnisse statt. Anschließend werden die Ausschreibungen durchgeführt; Baubeginn ist voraussichtlich im November 2010.

 
 

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