Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
42. öffentliche Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 2
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 06.07.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: ordentliche Sitzung
 
Wortprotokoll

Frau Dr

Frau Dr. Träger, Elternsprecherin in der Grundschule unter den Kastanien, hat sich mit folgenden Fragen angemeldet:

 

1.         Wann kann ich als Rollstuhlfahrerin uneingeschränkt zum Elternabend an die GS unter den Kastanien gehen ohne vor einem abgeschalteten Aufzug zu stehen, weil der Hausmeister auf dessen Telefon der Notruf geschaltet ist, Dienstschluss hat und keine Überstunden bezahlt bekommt?

2.         Warum ist für dieses Problem noch keine Abhilfe geschaffen worden, obwohl der Schulleiter schon seit 2008 und ich seit September 2009 auf diesen Missstand hingewiesen haben?

3.         Warum kann in diesem speziellen Fall keine Abhilfe geschaffen werden z.B. durch rechtzeitige Zusicherung der Überstundenbezahlung des Hausmeisters oder Notrufschaltung in eine Notrufzentrale, um einen uneingeschränkten Aufzugbetrieb rund um die Uhr zu gewährleisten, also auch bei Krankheit oder Urlaub des Hausmeisters?

 

Herr Speyer, Schul L, erklärt, dass seit dem Wegfall der Abenddienste der Schulhausmeister mit Wirkung vom 01.07.2008 der Schulhausmeister von Montag bis Donnerstag nach 17 Uhr und freitags ab 15 Uhr für diese Aufgabe nicht mehr zur Verfügung steht. Der zuständige Hausmeister hat jedoch seine Bereitschaft erklärt, auch in den Abendstunden bei Elternabenden tätig zu sein.

Bei Diensten nach 17 Uhr bzw. 15 Uhr wird eine Überstundenanordnung unter Einbezug des Personalrats bewilligt. Eine rechtzeitige Ankündigung der Termine, die mit einer Überstundenvergütung verbunden sind, wird empfohlen, da dem Personalrat 14 Tage Gelegenheit für eine Entscheidung gegeben werden muss. Erfahrungsgemäß werden derartige Anordnungen nicht abgelehnt. Vorab ist aber im Einzelfall die Nutzung von Räumen im Erdgeschoss zwecks Sparen von Geldern zu prüfen.

In Bezug auf die Betriebsfähigkeit des Aufzuges wird berichtet, dass das Schulamt bereits vor mehr als fünf Jahren beim Bauamt aus Sicherheitsgründen eine Notrufschaltung für diesen Aufzug beantragt hat. Aus finanziellen Gründen und technischen Problemen konnte der Umbau bisher noch nicht umgesetzt werden. Eine Zusage liegt nunmehr bis zum Ende des Jahres vor. Es wird nach dem Einbau der Notrufschaltung einen weitestgehend uneingeschränkten, rollstuhlgerechten Zugang geben. Bis dahin muss improvisiert bzw. der Elternabend ebenerdig stattfinden.

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Speyer, dass die zeitliche Verzögerung auch auf die Berechtigung seitens des Schulhausmeisters zurückzuführen ist. Er muss die Betriebsfähigkeit des Aufzuges gewährleisten, u.a. in Notfällen agieren oder eine Firma hinzuziehen, wenn sich Personen während eines Ausfalls im Aufzug befinden.

 

Die Ausschussmitglieder fordern eine umgehende Regelung zur Verbesserung der Bedingungen von Rollstuhlfahrern. BzStR Schmidt als Vertreter für BzStR’in Otto soll dies sofort mit der SE Immo über den zuständigen BzStR Stäglin transportieren.

 
 

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